Unterhaltsrechner 2026, Kindesunterhalt online berechnen

Vereinfachte Schätzung des Kindesunterhalts. Ergebnis ist unverbindlich und ersetzt keine Rechtsberatung.

Eingaben

Schätzung, vereinfacht
Netto nach typischen Abzügen. Hier vereinfacht.
Pauschale Kindergeld-Anrechnung im Tool.
Wechselmodell (50/50)
Wird hier pauschal reduziert, vereinfacht.
Annahmen anzeigen
  • Vereinfachte Bedarfstabelle, keine vollständige Düsseldorfer Tabelle.
  • Kindergeld: Minderjährige hälftig, Volljährige vollständig, vereinfacht.
  • Wechselmodell: pauschale Reduktion, keine OLG-spezifische Berechnung.
  • Mehrbedarf, Sonderbedarf, Mangelfall und weitere Pflichten fehlen.

Weitere hilfreiche Tools findest du in unserer Kategorie Finanzen.

Der Unterhaltsrechner hilft dir, den voraussichtlichen Kindesunterhalt schnell zu berechnen. Er basiert auf dem bereinigten Nettoeinkommen und den Altersstufen der Kinder. Die Berechnung orientiert sich an der Düsseldorfer Tabelle 2026.

Du gibst dein monatliches Einkommen ein, wählst die Altersstufe und erhältst einen geschätzten Zahlbetrag.
Das Ergebnis dient nur als Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Viele Eltern möchten wissen, wie viel Unterhalt sie zahlen oder erhalten müssen. Mit diesem Tool bekommst du eine klare und strukturierte Einschätzung.

Was macht ein Unterhaltsrechner

Ein Unterhaltsrechner berechnet den monatlichen Zahlbetrag für Kindesunterhalt. Er berücksichtigt Einkommen, Altersstufe und Kindergeld-Anrechnung.

Grundlage der Berechnung sind:

  • Bereinigtes Nettoeinkommen
  • Einkommensgruppe laut Düsseldorfer Tabelle
  • Altersstufe des Kindes
  • Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen

Nach Eingabe der Daten zeigt das Tool:

  • Die passende Einkommensstufe
  • Den Bedarf laut Tabelle
  • Den tatsächlichen Zahlbetrag nach Abzug des Kindergeldes

So erhältst du eine transparente Übersicht über deine mögliche Verpflichtung.

Wichtige Begriffe rund um Unterhalt

Bevor du Zahlen eingibst, solltest du zentrale Begriffe verstehen. Sie bestimmen die Höhe des Zahlbetrags und die Einordnung in die richtige Einkommensgruppe.

Infografik zu bereinigtem Nettoeinkommen, Selbstbehalt und Düsseldorfer Tabelle bei der Unterhaltsberechnung.

Bereinigtes Nettoeinkommen

Ausgangspunkt ist dein monatliches Nettoeinkommen. Davon werden bestimmte Positionen abgezogen.

Typische Abzüge sind:

  • Berufsbedingte Aufwendungen
  • Angemessene Schulden
  • Beiträge zur Altersvorsorge
  • Krankenversicherung

Das Ergebnis nennt man bereinigtes Nettoeinkommen. Dieses Einkommen entscheidet über die Einstufung in der Düsseldorfer Tabelle.

Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle legt Bedarfssätze für Kinder fest. Sie unterscheidet nach Einkommensgruppen und Altersstufen.

Wichtige Merkmale:

  • Mehrere Einkommensstufen
  • Vier Altersstufen
  • Regelmäßige Aktualisierung
  • Orientierung für Gerichte

Die Tabelle dient als Leitlinie für Familiengerichte in Deutschland. Sie bildet die Basis für fast jede Unterhaltsberechnung.

Bedarfskontrollbetrag

Der Bedarfskontrollbetrag schützt den Unterhaltspflichtigen vor Überlastung. Er prüft, ob nach Zahlung noch genug Einkommen verbleibt.

Wenn der Betrag unterschritten wird:

  • Kann eine Herabstufung erfolgen
  • Wird die Leistungsfähigkeit neu geprüft

Besonders bei mehreren Kindern spielt dieser Wert eine wichtige Rolle.

Selbstbehalt

Der Selbstbehalt sichert das Existenzminimum des Pflichtigen. Er unterscheidet zwischen erwerbstätigen und nicht erwerbstätigen Personen.

Wird der Selbstbehalt unterschritten:

  • Liegt oft ein Mangelfall vor
  • Muss der Unterhalt anteilig verteilt werden

Der Selbstbehalt ist ein zentraler Bestandteil jeder realistischen Berechnung.

Kindesunterhalt nach Altersstufen

Die Höhe des Unterhalts hängt stark vom Alter des Kindes ab. Mit zunehmendem Alter steigt in der Regel der monatliche Bedarf.

Die Düsseldorfer Tabelle unterscheidet vier Altersstufen. Jede Stufe hat eigene Bedarfssätze je Einkommensgruppe.

Grafische Übersicht der Altersstufen 0 bis 18 Jahre für die Berechnung von Kindesunterhalt.

0 bis 5 Jahre

Dies ist die erste Altersstufe. Der Bedarf ist hier am niedrigsten.

Typische Merkmale:

  • Grundbedarf für Betreuung und Versorgung
  • Hälftige Anrechnung des Kindergeldes
  • Einstufung nach Einkommen des Pflichtigen

Der Zahlbetrag ergibt sich nach Abzug des Kindergeldes vom Tabellenbedarf.

6 bis 11 Jahre

In dieser Altersgruppe steigen die Lebenshaltungskosten. Schule, Kleidung und Freizeit erhöhen den Bedarf.

Wichtig ist:

  • Bedarf laut Einkommensgruppe prüfen
  • Kindergeld weiterhin hälftig anrechnen
  • Selbstbehalt beachten

Der monatliche Zahlbetrag fällt meist höher aus als in der ersten Stufe.

12 bis 17 Jahre

Hier liegt eine deutlich höhere Bedarfskategorie vor. Kosten für Bildung und Mobilität nehmen zu.

Zu berücksichtigen sind:

  • Tabellenbedarf der entsprechenden Einkommensgruppe
  • Hälftige Anrechnung des Kindergeldes
  • Eventuelle weitere Unterhaltspflichten

Der Unterhalt kann in dieser Phase deutlich steigen.

Volljährige Kinder ab 18 Jahren

Ab 18 Jahren gelten besondere Regeln. Beide Elternteile sind grundsätzlich barunterhaltspflichtig.

Wichtige Punkte:

  • Volle Anrechnung des Kindergeldes
  • Eigene Einkünfte des Kindes werden berücksichtigt
  • Ausbildungsstatus ist entscheidend

Lebt das Kind noch im Haushalt eines Elternteils, kann sich die Berechnung unterscheiden.

Wechselmodell und Unterhalt

Beim Wechselmodell betreuen beide Eltern das Kind annähernd gleich. Das Kind lebt zeitlich etwa zur Hälfte bei jedem Elternteil.

Diese Konstellation beeinflusst die Unterhaltsberechnung deutlich. Die klassische Residenzlösung gilt hier nicht ohne Weiteres.

Darstellung des Wechselmodells 50 50 mit Aufteilung des Kindes zwischen beiden Elternteilen.

Wichtige Aspekte sind:

  • Einkommen beider Elternteile
  • Aufteilung der Betreuungszeiten
  • Zusätzliche Wohn- und Betreuungskosten
  • Bedarf des Kindes laut Düsseldorfer Tabelle

In vielen Fällen wird der Bedarf zunächst vollständig ermittelt. Anschließend erfolgt eine anteilige Verteilung nach Einkommen.

Zusätzliche Kosten können entstehen durch:

  • Zwei Kinderzimmer
  • Doppelte Ausstattung
  • Erhöhte Fahrtkosten

Ein einfacher Rechner kann diese Besonderheiten nur vereinfacht abbilden. In komplexen Fällen ist eine individuelle Prüfung sinnvoll.

Mehrere Kinder korrekt berechnen

Sind mehrere Kinder vorhanden, verändert sich die Berechnung. Jedes Kind wird einzeln einer Altersstufe zugeordnet.

Zu beachten sind:

  • Einkommensgruppe des Pflichtigen
  • Rangfolge der Unterhaltsberechtigten
  • Bedarfskontrollbetrag
  • Selbstbehalt

Die Rangfolge ist gesetzlich geregelt. Minderjährige Kinder stehen meist an erster Stelle.

Reicht das Einkommen nicht für alle Verpflichtungen, entsteht ein Mangelfall. In diesem Fall wird der verfügbare Betrag anteilig verteilt.

Die Anzahl der Kinder kann außerdem eine Herabstufung in der Einkommensgruppe auslösen. Dadurch reduziert sich der Tabellenbedarf je Kind.

Kindergeld und Anrechnung

Das Kindergeld mindert den zu zahlenden Unterhalt. Es wird nicht zusätzlich zum Zahlbetrag ausgezahlt.

Bei minderjährigen Kindern gilt:

  • Das Kindergeld wird hälftig angerechnet.
  • Der Tabellenbedarf bleibt zunächst unverändert.
  • Vom Bedarf wird der hälftige Betrag abgezogen.

Bei volljährigen Kindern gilt:

  • Das Kindergeld wird vollständig angerechnet.
  • Beide Eltern sind barunterhaltspflichtig.
  • Der Bedarf wird anteilig verteilt.

Die Höhe des Kindergeldes kann sich jährlich ändern. Deshalb ist die richtige Jahresangabe wichtig.

Eine fehlerhafte Anrechnung führt schnell zu falschen Ergebnissen. Deshalb sollte dieser Schritt sorgfältig geprüft werden.

Unterhalt für volljährige Kinder in Ausbildung

Volljährige Kinder haben weiterhin Anspruch auf Unterhalt. Voraussetzung ist eine angemessene Ausbildung.

Typische Fälle sind:

  • Schulbesuch
  • Berufsausbildung
  • Erststudium
  • Duales Studium

Wichtige Faktoren bei der Berechnung:

  • Gesamteinkommen beider Eltern
  • Ausbildungsvergütung des Kindes
  • BAföG-Leistungen
  • Wohnsituation

Lebt das Kind noch bei einem Elternteil, gelten andere Bedarfswerte. Bei eigener Wohnung wird häufig ein pauschaler Bedarf angesetzt.

Eigene Einkünfte des Kindes reduzieren den Unterhaltsanspruch. Sie werden vom Bedarf abgezogen.

In dieser Phase ist die Berechnung oft komplexer. Eine genaue Prüfung aller Einkommensbestandteile ist wichtig.

Mangelfall und Leistungsfähigkeit

Ein Mangelfall liegt vor, wenn das Einkommen nicht ausreicht. Der Pflichtige kann nicht alle Unterhaltsansprüche vollständig erfüllen.

Wichtige Kriterien sind:

  • Höhe des bereinigten Nettoeinkommens
  • Selbstbehalt des Pflichtigen
  • Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen
  • Gesetzliche Rangfolge

Zuerst werden minderjährige Kinder berücksichtigt. Danach folgen weitere Berechtigte nach Rang. Reicht das Einkommen nicht aus, wird anteilig verteilt. Der Selbstbehalt darf dabei nicht unterschritten werden.

Gerichte prüfen in solchen Fällen genau die Leistungsfähigkeit. Auch Nebenverdienste können eine Rolle spielen.

Sonderformen des Unterhalts

Neben dem Kindesunterhalt existieren weitere Unterhaltsarten. Diese betreffen meist Ehegatten oder geschiedene Partner.

Trennungsunterhalt

Trennungsunterhalt gilt ab der Trennung bis zur Scheidung. Maßgeblich ist der eheliche Lebensstandard.

Dabei werden:

  • Einkommen beider Ehepartner
  • Steuerklasse
  • Erwerbstätigkeit
  • Betreuung gemeinsamer Kinder

miteinander verglichen.

Nachehelicher Unterhalt

Nach der Scheidung kann Unterhalt weiter bestehen. Dies hängt vom Einzelfall ab.

Relevante Faktoren sind:

  • Kinderbetreuung
  • Alter und Gesundheit
  • Dauer der Ehe
  • Erwerbsmöglichkeiten

Ein Anspruch besteht nicht automatisch.

Betreuungsunterhalt

Ein Elternteil betreut ein gemeinsames Kind. Dadurch kann die Erwerbstätigkeit eingeschränkt sein. Der Anspruch kann über das dritte Lebensjahr hinaus bestehen. Gerichte prüfen die individuelle Situation.

Häufige Fragen

Nein, es handelt sich um eine Orientierung. Gerichte entscheiden nach individueller Prüfung.

Steigt oder sinkt das Einkommen deutlich, sollte neu berechnet werden. Unterhalt kann angepasst werden.

Rückwirkende Forderungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Entscheidend ist eine vorherige Aufforderung.

Fazit

Der Unterhaltsrechner bietet eine schnelle und strukturierte Orientierung. Er zeigt dir den voraussichtlichen Zahlbetrag nach aktuellen Tabellenwerten.

Trotzdem ersetzt das Tool keine individuelle Rechtsberatung. Besonders bei mehreren Kindern oder einem Mangelfall ist Vorsicht geboten.

Nutze die Berechnung als Grundlage für Gespräche oder weitere Beratung. Bei Unsicherheiten solltest du professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen.