Überstunden auszahlen Rechner 2026 – Zuschläge & Netto berechnen

Überstunden auszahlen Rechner 2026 – mit Zuschlägen & Netto

Auszahlung sofort berechnen · Nacht-, Sonntags- & Feiertagszuschläge · Brutto & Netto

💰 Gehaltsangaben
Basis für den Stundenlohn
Vertraglich vereinbarte Stunden
⏱ Überstunden
Zu vergütende Überstunden
Laut Vertrag oder Tarif
👤 Steuer
8 % = Bayern & BW
Brutto-Auszahlung
inkl. Zuschlag
Netto-Auszahlung
nach Abzügen
Stundenlohn (brutto)
pro Überstunde
Effektiver Stundensatz
inkl. Zuschlag
📋 Berechnungsdetails
⚠️
Die Netto-Auszahlung ist ein Näherungswert. Der genaue Betrag hängt von Freibeträgen, Jahreseinkommen und individuellen Abzügen ab.
💰 Stundenlohn
⭐ Überstunden nach Zuschlagsart

Tragen Sie die Anzahl Überstunden je Zuschlagsart ein. Steuerfreie Zuschläge werden separat ausgewiesen.

Normale Überstunden +0 %
Überstunden + 25 % Zuschlag +25 %
Überstunden + 50 % Zuschlag +50 %
Nachtarbeit (25 % steuerfrei) stfr.
Sonntagsarbeit (50 % steuerfrei) stfr.
Feiertagsarbeit (125 % steuerfrei) stfr.
👤 Steuer
Gesamtbrutto
Alle Überstunden
Gesamt Netto
nach Abzügen
Steuerfreie Zuschläge
Nacht, So, Feiertag
Gesamt Stunden
alle Kategorien
📋 Aufstellung nach Zuschlagsart
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind nach § 3b EStG bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei.

Überstunden auszahlen: Rechtliche Grundlagen

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Auszahlung von Überstunden. Der Anspruch entsteht nur durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Fehlt eine solche Regelung, schuldet der Arbeitgeber grundsätzlich keinen Zuschlag.

Auszahlung vs. Freizeitausgleich

KriteriumAuszahlungFreizeitausgleich
SteuerpflichtSteuerpflichtigSteuerfrei
SV-PflichtSV-pflichtigKeine SV-Abgaben
Sofortige LiquiditätJaNein
ZeitvorteilNeinMehr Freizeit
Ohne Vertrag möglich?NeinOft ja

Steuerfreie Zuschläge nach § 3b EStG

ZuschlagsartSteuerfreie GrenzeBemessungsgrundlage
Nachtarbeit (21–6 Uhr)25 %Grundlohn max. 50 €/Std.
Sonntagsarbeit50 %Grundlohn max. 50 €/Std.
Feiertagsarbeit125 %Grundlohn max. 50 €/Std.
24./25./26.12 und 1.1.150 %Grundlohn max. 50 €/Std.
Nacht + Sonntagbis 75 %Kombinationsregelung

Verjährung und Ausschlussfristen

Überstundenvergütungsansprüche verjähren nach 3 Jahren (§ 195 BGB), beginnend am Jahresende. Tarifverträge sehen oft kürzere Ausschlussfristen von 2 bis 6 Monaten vor. Wer nicht rechtzeitig geltend macht, verliert den Anspruch.

ℹ️
Dieser Rechner gibt Orientierungswerte. Für rechtssichere Auskunft zu Ihrem konkreten Fall empfehlen wir einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Ihre Gewerkschaft.
Überstunden auszahlen Rechner 2026 – Alle Angaben ohne Gewähr Keine Rechts- oder Steuerberatung · Berechnung im Browser

Mit dem Überstunden auszahlen Rechner sehen Sie sofort, was von Ihrer Überstundenauszahlung nach Steuern übrig bleibt. Stundenlohn, Zuschlag und Steuerklasse eingeben, Netto ablesen.

Überstunden auszahlen klingt einfach. Tatsächlich hängt das Netto von vielen Faktoren ab. Steuerklasse, Kirchensteuer, Sozialabgaben und der Zuschlagsatz beeinflussen das Ergebnis stark.

Wie die Überstundenvergütung berechnet wird

Der Brutto-Stundenlohn ergibt sich aus dem Monatsgehalt geteilt durch die monatlichen Arbeitsstunden. Die Formel lautet:

Stundenlohn = Bruttomonatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 52 ÷ 12)

Bei 3.500 Euro Monatsgehalt und 40 Stunden Woche ergibt das rund 20,19 Euro pro Stunde.

Darauf kommt der Überstundenzuschlag. 25 Prozent, 50 Prozent oder 100 Prozent, je nach Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Der Rechner zeigt beide Werte: Brutto und Netto.

Überstunden auszahlen Rechner – Lohnt sich die Auszahlung?

Die Frage stellen viele. Die Antwort hängt von der Steuerklasse ab.

Überstunden werden wie normaler Arbeitslohn besteuert. Das Finanzamt wendet die Jahresbetrachtungsmethode an. Wer bereits ein hohes Jahreseinkommen hat, zahlt auf den Auszahlungsbetrag den Spitzensteuersatz.

In Steuerklasse 1 bleiben von 1.000 Euro Überstunden-Brutto ungefähr 580 bis 650 Euro netto übrig. In Steuerklasse 3 entsprechend mehr, in Steuerklasse 5 deutlich weniger.

Freizeitausgleich ist steuerlich besser. Wer Zeit statt Geld nimmt, zahlt nichts. Wer die Liquidität braucht, nimmt die Auszahlung und akzeptiert die Abzüge.

Steuerfreie Zuschläge: Nacht, Sonntag, Feiertag

Bestimmte Zuschläge sind nach § 3b EStG steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Das ist ein oft übersehener Vorteil.

  • Nachtarbeit (21 bis 6 Uhr): 25 Prozent des Grundlohns steuerfrei
  • Sonntagsarbeit: 50 Prozent steuerfrei
  • Feiertagsarbeit: 125 Prozent steuerfrei
  • Heiligabend, 25./26. Dezember und 1. Januar: 150 Prozent steuerfrei

Die Steuerfreiheit gilt nur bis zu einem Grundlohn von 50 Euro pro Stunde. Darüber hinaus werden die Zuschläge voll besteuert.

Wer Nacht- und Sonntagsarbeit leistet, kann Zuschläge bis zu 75 Prozent kombiniert steuerfrei erhalten.

Kündigung und Überstunden: Was passiert mit dem Konto?

Bei Kündigung werden Überstunden entweder abgefeiert oder ausgezahlt. Der Anspruch bleibt bestehen, unabhängig davon, wer kündigt.

Viele Arbeitgeber bevorzugen Freizeitausgleich vor der Kündigung, um Auszahlungskosten zu sparen. Das ist grundsätzlich zulässig, sofern genug Zeit bleibt.

Ist das Arbeitsverhältnis bereits beendet und der Abbau nicht mehr möglich, muss der Arbeitgeber auszahlen. Gleiches gilt, wenn das Arbeitszeitkonto bei Vertragsende noch Guthaben zeigt.

Läuft gleichzeitig Urlaub ab, werden beide Ansprüche separat berechnet und ausgezahlt. Den Urlaubsabgeltungsanspruch ermitteln Sie mit dem Urlaubstage auszahlen Rechner.

Muss der Arbeitgeber Überstunden auszahlen?

Kein Gesetz verpflichtet Arbeitgeber automatisch zur Auszahlung. Der Anspruch entsteht nur durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.

Fehlt eine solche Regelung, schuldet der Arbeitgeber in der Regel keinen Zuschlag. Trotzdem gilt: Wenn Überstunden geduldet oder angeordnet wurden, entsteht ein Vergütungsanspruch.

Wichtig ist die Ausschlussfrist. Viele Tarifverträge sehen 2 bis 6 Monate vor. Wer nicht rechtzeitig schriftlich Ansprüche geltend macht, verliert sie.

TVöD und öffentlicher Dienst

Im TVöD und TV-L gelten eigene Überstundenregelungen. Überstunden werden dort nach Stunden und Zuschlagsstufen vergütet, die im Tarifvertrag festgelegt sind.

Im öffentlichen Dienst haben Beschäftigte oft Anspruch auf Freizeitausgleich zuerst. Auszahlung erfolgt nur, wenn Abbau bis zum Jahresende nicht möglich war.

Beamte haben keinen Anspruch auf Überstundenvergütung im klassischen Sinne. Sie erhalten ab einer bestimmten Stundenzahl Freizeitausgleich nach den Beamtengesetzen der Länder.

Minijob und Überstunden

Auch Minijobber haben Anspruch auf Überstundenvergütung, wenn der Vertrag es vorsieht. Die Auszahlung unterliegt der Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber.

Steuerfreie Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit gelten auch im Minijob. Der Arbeitnehmer zahlt darauf keine Lohnsteuer.

Wichtig: Überstunden dürfen die 603-Euro-Grenze nicht dauerhaft übersteigen. Sonst verliert der Minijob-Status seine Gültigkeit.

Wie viele Überstunden lohnt es sich auszahlen zu lassen?

Das hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Ein konkretes Beispiel zeigt den Unterschied.

Bei 20 Überstunden, 20 Euro Stundenlohn und Steuerklasse 1 bleiben netto rund 230 Euro übrig. Bei Freizeitausgleich hätten Sie 20 Stunden frei, ohne Abzüge.

Ab einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent lohnt sich die Auszahlung kaum noch. Der Rechner zeigt Ihnen den genauen Nettobetrag für Ihre Situation.

Antrag auf Auszahlung: So gehen Sie vor

Es gibt keinen gesetzlich vorgeschriebenen Antrag. Ein formloses Schreiben genügt. Wichtig sind Datum, Anzahl der Überstunden und der Zeitraum, auf den sie sich beziehen.

Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung. Das sichert Ihren Anspruch, falls später Uneinigkeit entsteht.

Häufige Fragen

Ja, normale Überstunden werden wie Lohn besteuert. Ausnahme: Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind nach § 3b EStG bis zu bestimmten Grenzen steuerfrei.

Beide Seiten gemeinsam, sofern keine tarifliche Regelung besteht. Der Arbeitgeber kann nicht einseitig entscheiden, wenn der Arbeitsvertrag Auszahlung vorsieht.

Nach 3 Jahren verjähren Vergütungsansprüche. Tarifliche Ausschlussfristen können den Anspruch bereits nach 2 bis 6 Monaten vernichten.

Ja, sofern der Anspruch entstanden ist. Die Elternzeit selbst ändert bestehende Vergütungsansprüche nicht.

Ja, sofern der Anspruch entstanden ist. Die Elternzeit selbst ändert bestehende Vergütungsansprüche nicht.

Fazit

Ob sich Überstunden auszahlen lässt, hängt vom Steuersatz und vom persönlichen Bedarf ab. Steuerfreie Zuschläge für Nacht- und Feiertagsarbeit sind ein echter Vorteil, den viele nicht kennen.

Unser Überstunden auszahlen Rechner zeigt das Netto sofort, inklusive aller Zuschläge und Steuerklassen. Zahlen eingeben, Ergebnis ablesen. Weitere Rechner rund um Arbeitszeit und Vergütung finden Sie unter Arbeit & Zeit.