📈 Indexmiete Rechner: Neue Miete nach Verbraucherpreisindex berechnen

Neue Miete nach Verbraucherpreisindex (VPI) berechnen § 557b BGB

✓ VPI-Tabelle integriert ✓ § 557b BGB ✓ Mietrecht-II-Hinweis ✓ Wirksamkeitsdatum
⚠️ Wichtiger Hinweis zur Rechtslage: Das Bundeskabinett hat am 29. April 2026 einen Regierungsentwurf („Mietrecht II“) beschlossen, der Indexmieterhöhungen in angespannten Wohnungsmärkten begrenzen soll. Dieses Gesetz ist noch nicht in Kraft — es muss noch Bundestag und Bundesrat durchlaufen. Der Rechner zeigt dir optional eine Vorschau der geplanten Regelung, berechnet aber standardmäßig nach der aktuell geltenden Rechtslage ohne Deckel.
Ausgangswerte
💡 Basisjahr des VPI ist aktuell 2020 = 100. Den passenden VPI-Wert für deinen Monat findest du in Tab 2 oder direkt beim Statistischen Bundesamt (Destatis). Die Nettokaltmiete ist die Miete ohne Betriebs- und Heizkosten.
Neue Nettokaltmiete
VPI-Steigerung
Erhöhung in €
Frühestens wirksam
Detaillierte Berechnung
Aktuelle Miete
Basis-VPI
Aktueller VPI
Prozentuale VPI-Steigerung
Neue Miete (volle VPI-Anpassung)
Mindestlaufzeit seit letzter Änderung
Verbraucherpreisindex Deutschland (Basis 2020 = 100)
JahrJahresdurchschnitt VPIVeränderung zum Vorjahr
2020100,0
2021103,1+3,1 %
2022110,2+6,9 %
2023117,5+5,9 %
2024120,5+2,5 %
2025122,8+1,9 %
2026 (bis Mai)125,0+1,8 %
💡 Diese Werte sind Jahresdurchschnitte zur Orientierung. Für eine exakte Berechnung benötigst du den monatsgenauen VPI-Wert deines Basis- und Vergleichsmonats. Diese findest du auf der Website des Statistischen Bundesamts (destatis.de) unter „Verbraucherpreisindex, Gesamtindex“.
Formel zur Berechnung
So wird gerechnet
Prozentuale Veränderung(VPI neu ÷ VPI alt − 1) × 100
Neue MieteAlte Miete × (VPI neu ÷ VPI alt)
Beispiel: VPI 105,2 → 125,0+18,8 % Steigerung
Bei 800 € Mieteneue Miete: 950,57 €
Rechtsgrundlage § 557b BGB
Geltende Regeln (aktuell in Kraft)
Rechtsgrundlage§ 557b BGB
Maßgeblicher IndexVPI Deutschland, Gesamtindex
Mindestlaufzeit zwischen Anpassungen12 Monate
Form der MitteilungSchriftform mit VPI-Angabe
Wirksam abübermächsten Monat nach Zugang
Kombination mit Staffelmieteunzulässig
Kappungsgrenze (aktuell)keine — ungedeckelt
Mietrecht II: Geplante Änderung (noch nicht in Kraft)
Status: Regierungsentwurf vom 29. April 2026
GesetzesstatusKabinettsbeschluss, noch nicht beschlossen
Nächster SchrittBundestag & Bundesrat
Frühestes Inkrafttretenrealistisch Herbst/Ende 2026
Geplante RegelHalbierung des Anteils über 3 % VPI-Steigerung
Gilt nur inangespannten Wohnungsmärkten (Landesverordnung)
Betrifft auchbestehende Verträge laut Entwurf
💡 Rechenbeispiel zur geplanten Regel: Steigt der VPI um 7 %, zählen die ersten 3 % voll. Von den darüber liegenden 4 % zählt nur die Hälfte (2 %). Zulässig wären damit 5 % statt 7 % Erhöhung — aber nur, falls das Gesetz in Kraft tritt und der Wohnort betroffen ist.
Indexmiete-Rechner · rechneneinfach.de
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Bei einer Indexmiete ist die Kaltmiete direkt an den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Steigt der VPI, darf der Vermieter die Miete im selben Verhältnis erhöhen. Der Indexmiete Rechner oben ermittelt die neue Miete in Sekunden, inklusive Hinweis auf die geplante Mietrecht-II-Reform. Statt selbst zu rechnen, gibst du einfach deine Werte ein.

Indexmiete berechnen: Die Formel nach § 557b BGB

Rechtsgrundlage ist § 557b BGB, der die Indexmiete für Wohnraum in Deutschland regelt. Die Vertragsparteien müssen sie schriftlich vereinbaren, eine nachträgliche Kopplung an den Index ist nicht möglich.

Der Basis-VPI ist der Indexstand bei Vertragsbeginn oder bei der letzten Mietanpassung, je nachdem was später liegt. Eine erneute Anpassung darf frühestens nach zwölf Monaten erfolgen.

Rechenbeispiel mit echten Zahlen

Ausgangslage: Kaltmiete 800 €, Basis-VPI 105,2 (Januar 2022), aktueller VPI 125,0.

  • Steigerung: (125,0 ÷ 105,2 − 1) × 100 = 18,8 %
  • Neue Miete: 800 € × 1,188 = 950,57 €
  • Erhöhung in Euro: 150,57 € monatlich

Verbraucherpreisindex: Was er ist und wie er entsteht

Der Verbraucherpreisindex misst monatlich die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte in Deutschland kaufen. Grundlage ist ein Warenkorb mit rund 700 Güterarten, von Lebensmitteln über Energie bis zu Dienstleistungen.

Das Statistische Bundesamt veröffentlicht die Werte monatlich. Aktuelles Basisjahr ist 2020 mit dem Indexwert 100. Ältere Mietverträge nutzen teils noch ein früheres Basisjahr.

JahrVPI-JahresdurchschnittVeränderung zum Vorjahr
2020100,0
2021103,1+3,1 %
2022110,2+6,9 %
2023117,5+5,9 %
2024120,5+2,5 %
2025122,8+1,9 %

Welches Basisjahr gilt für meinen Vertrag?

Das Basisjahr richtet sich danach, wann der VPI zuletzt umgestellt wurde. Aktuell gilt 2020=100, davor galten 2015=100, 2010=100 und 2005=100. Verträge mit unterschiedlichen Basisjahren lassen sich nicht direkt vergleichen, da die Indexwerte auf unterschiedlichen Bezugspunkten beruhen.

Für die Berechnung zählt immer das Basisjahr, das zum Zeitpunkt des Basis-VPI gültig war. Der Indexmiete-Rechner verlangt daher zwei zueinander passende VPI-Werte. Destatis stellt auf seiner Website Umrechnungstabellen zwischen den verschiedenen Basisjahren bereit.

Mieterhöhung bei Indexmiete: Form, Frist, Wirksamkeit

Die Mieterhöhung muss schriftlich erfolgen und den konkreten VPI-Wert sowie die Berechnung enthalten. Eine formlose oder mündliche Ankündigung reicht nicht aus.

  • Wirksamkeit: frühestens zum Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung.
  • Mindestlaufzeit: zwölf Monate zwischen zwei Anpassungen.
  • Ausschluss anderer Gründe: Erhöhungen wegen der Vergleichsmiete oder nach Modernisierung sind während der Indexmiete-Laufzeit ausgeschlossen.
  • Keine Kombination: Indexmiete und Staffelmiete dürfen nicht gleichzeitig vereinbart werden.

Mieter sollten jede Erhöhungserklärung gegen die offiziellen VPI-Werte prüfen, bevor sie zahlen. Rechenfehler oder ein falsch gewählter Basismonat kommen in der Praxis häufiger vor, als man denkt.

Mietrecht II 2026: Geplanter Deckel für angespannte Märkte

Das Bundeskabinett hat am 29. April 2026 einen Regierungsentwurf beschlossen, der Indexmieterhöhungen in angespannten Wohnungsmärkten begrenzen soll.

Wichtig: Dieses Gesetz ist noch nicht in Kraft. Der Entwurf muss noch Bundestag und Bundesrat durchlaufen. Ein Inkrafttreten ist realistisch frühestens im Herbst oder Ende 2026 zu erwarten.

Geplant ist eine Halbierungsregel: Steigt der VPI um bis zu drei Prozent, zählt die volle Erhöhung wie bisher. Liegt die Steigerung darüber, wird nur die Hälfte des übersteigenden Anteils mieterhöhend berücksichtigt.

  • VPI steigt um 7 % → die ersten 3 % zählen voll, von den restlichen 4 % nur die Hälfte (2 %)
  • Zulässige Erhöhung wäre damit 5 % statt 7 %
  • Die Regel greift nur in als angespannt eingestuften Wohnungsmärkten
  • Betroffen wären laut Entwurf auch bestehende Indexmietverträge

Indexmiete vs. Vergleichsmiete vs. Staffelmiete

Drei Modelle stehen Vermietern für Mieterhöhungen zur Verfügung, mit unterschiedlichen Mechanismen.

ModellRechtsgrundlageKappungsgrenze
Vergleichsmiete§ 558 BGB15–20 % in 3 Jahren
Staffelmiete§ 557a BGBfeste Beträge im Vertrag
Indexmiete§ 557b BGBaktuell keine

Vergleichsmiete orientiert sich am örtlichen Mietspiegel und kennt eine feste Kappungsgrenze. Staffelmiete legt Erhöhungsbeträge schon bei Vertragsschluss fest, unabhängig von der Inflation. Indexmiete bietet derzeit keine Kappungsgrenze, dafür automatische Kopplung an die tatsächliche Preisentwicklung.

Welches Modell sich lohnt, hängt stark von der erwarteten Inflation ab. Wer ohnehin schon einen Indexmietvertrag hat, kann mit dem Indexmiete-Rechner schnell prüfen, wie stark sich die nächste Erhöhung tatsächlich auswirkt, bevor er reagiert.

Häufige Fragen

Gilt die Indexmiete auch für Gewerberäume?

Ja, bei Gewerbemietverträgen war die Indexmiete schon vor 1993 üblich, deutlich länger als bei Wohnraum. Die Berechnung folgt derselben Formel, allerdings ohne die Mieterschutzregeln des § 557b BGB, die nur für Wohnraummietverträge gelten.

Kann ich die Indexmiete rückwirkend berechnen?

Die Berechnung selbst lässt sich für jeden beliebigen Zeitraum rückwirkend durchführen, sofern die historischen VPI-Werte vorliegen. Eine rückwirkende Mieterhöhung gegenüber dem Mieter ist jedoch nur eingeschränkt möglich und an die Zugangsregeln der Erhöhungserklärung gebunden.

Wie berechne ich die Indexmiete über mehrere Jahre?

Die Formel bleibt identisch: aktueller VPI geteilt durch den ursprünglichen Basis-VPI, unabhängig davon wie viele Jahre dazwischen liegen. Wichtig ist nur, dass zwischen zwei tatsächlichen Mieterhöhungen mindestens zwölf Monate liegen müssen.

Wo finde ich den aktuellen Verbraucherpreisindex?

Der VPI wird monatlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht und ist auf destatis.de frei zugänglich. Tab 2 des Indexmiete-Rechners zeigt zusätzlich Jahresdurchschnittswerte zur schnellen Orientierung.

Darf die Miete bei sinkendem VPI auch sinken?

Ja. Die Indexmiete funktioniert in beide Richtungen. Sinkt der Verbraucherpreisindex gegenüber dem Basiswert, kann der Mieter eine entsprechende Mietsenkung verlangen. In der Praxis ist das selten, da der VPI in Deutschland über längere Zeiträume meist steigt.

Fazit

Der Indexmiete Rechner liefert die neue Miete nach § 557b BGB auf Basis der offiziellen VPI-Werte des Statistischen Bundesamts. Für Verträge in angespannten Wohnungsmärkten lohnt sich zusätzlich ein Blick auf die geplante Mietrecht-II-Reform, auch wenn diese noch nicht in Kraft ist. Bei konkreten Streitfragen hilft ein Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht weiter.