Teilzeitrechner 2026 – Nettogehalt bei Teilzeitarbeit sofort berechnen
Brutto-Netto-Vergleich · Alle Steuerklassen · Sozialabgaben · Stundenlohnanalyse · Stand 2026
⏱ Netto-Stundenlohn-Analyse
Durch die progressive Einkommensteuer steigt Ihr Stundenlohn oft an, wenn Sie die Arbeitszeit reduzieren. Die hervorgehobene Zeile zeigt Ihr gewähltes Teilzeit-Modell.
Teilzeitarbeit 2026 – Alle wichtigen Informationen
Dieser Rechner berechnet Ihr Nettogehalt auf Basis der aktuellen Steuer- und Sozialversicherungssätze 2026. Alle Berechnungen laufen lokal im Browser — keine Daten werden übertragen.
Formeln
Steuerklassen
- I: Ledig / geschieden / verwitwet
- II: Alleinerziehend – Entlastungsbetrag 4.260 €
- III: Verheiratet, Hauptverdiener – doppelter Grundfreibetrag
- IV: Verheiratet, ähnliches Einkommen
- V: Verheiratet, Geringverdiener – höhere Belastung
- VI: Zweitjob – keine Freibeträge
Kirchensteuer
Bayern & Baden-Württemberg: 8 % der Lohnsteuer. Alle anderen Bundesländer: 9 %.
Hinweis
Dieser Rechner dient nur zur Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung.
Wer die Stunden reduziert, will wissen, wie viel Geld wirklich übrig bleibt. Unser Teilzeitrechner berechnet das sofort. Bruttogehalt eingeben, Stunden anpassen, Ergebnis ablesen.
Viele Arbeitnehmer unterschätzen den Unterschied zwischen Brutto- und Nettoverlust. Bei Teilzeit sinkt das Brutto proportional. Das Netto fällt aber oft weniger stark, weil auch die Steuerbelastung sinkt.
Diese Seite erklärt, was den Nettolohn beeinflusst, wann sich der Wechsel rechnet und worauf Sie bei Urlaubsanspruch, TVöD und Elterngeld achten sollten.
Was der Rechner berechnet
Das Tool berücksichtigt alle relevanten Abzüge auf einen Blick. Es reicht, Bruttogehalt und Wochenstunden einzugeben.
- Lohnsteuer nach Steuerklasse I bis VI
- Solidaritätszuschlag (nur wenn zutreffend)
- Kirchensteuer je nach Bundesland (8 % oder 9 %)
- Krankenversicherung, GKV und PKV
- Pflegeversicherung mit Kinderzuschlag
- Renten- und Arbeitslosenversicherung
- Minijob- und Midijob-Erkennung automatisch
Der Netto-Stundenlohn erscheint direkt daneben. So sehen Sie sofort, was eine Stunde Arbeit nach Abzügen wert ist.
Brutto-Netto-Berechnung bei Teilzeitarbeit
Das Teilzeit-Brutto ergibt sich einfach aus dem Verhältnis der Arbeitsstunden. Bei 40 Stunden Vollzeit und 3.500 Euro Brutto verdienen Sie bei 20 Stunden genau 1.750 Euro brutto.
Beispiel: 3.500 € × (20 ÷ 40) = 1.750 € brutto
Das Netto fällt nicht im gleichen Verhältnis. Grund ist die progressive Einkommensteuer. Bei geringerem Einkommen greift ein niedrigerer Steuersatz.
Die Werte variieren je nach Steuerklasse, Bundesland und Kinderfreibetrag erheblich. Nutzen Sie den Brutto-Netto-Rechner oben für Ihre genauen Zahlen.
Das Stundenlohn-Paradox: Weniger arbeiten, mehr pro Stunde
Bei vielen Arbeitnehmern steigt der Netto-Stundenlohn, wenn sie auf Teilzeit wechseln. Weniger Stunden bedeuten weniger zu versteuerndes Einkommen und damit einen niedrigeren Grenzsteuersatz.
Ein Beispiel: Bei 3.500 Euro brutto (40 Std.) beträgt der Netto-Stundenlohn etwa 12,70 Euro. Bei 20 Stunden steigt er auf rund 14,40 Euro pro Stunde netto.
Das passiert, weil die Lohnsteuer progressiv ist. Jede Euro-Stufe mehr wird höher besteuert. Durch die Arbeitszeitreduzierung entfällt dieser Spitzenbereich.
Dieser Effekt gilt besonders stark in Steuerklasse I und IV. In Klasse III ist er schwächer, da dort bereits der doppelte Grundfreibetrag gilt. Ihre genauen Arbeitsstunden ermitteln Sie mit dem Stunden Rechner.
Der Stundenlohnvorteil ist besonders deutlich zwischen 2.500 und 5.000 Euro brutto im Monat. In diesem Bereich wirkt die Steuerprogression am stärksten.
Urlaubsanspruch bei Teilzeit berechnen
Der Urlaubsanspruch bei Teilzeit hängt von den Arbeitstagen pro Woche ab, nicht von den Stunden. Das Bundesurlaubsgesetz schreibt 24 Werktage Mindesturlaub vor, bezogen auf eine 6-Tage-Woche.
Bei einer 5-Tage-Woche gilt: 20 Urlaubstage Minimum. Wer weniger Tage pro Woche arbeitet, bekommt anteilig weniger Urlaubstage.
Beispiel: (30 ÷ 5) × 3 = 18 Urlaubstage bei 3-Tage-Woche
| Arbeitstage/Woche | Urlaub (bei 30 Tagen VZ) | Urlaub (bei 24 Tagen VZ) |
|---|---|---|
| 5 Tage | 30 Tage | 24 Tage |
| 4 Tage | 24 Tage | 19,2 Tage |
| 3 Tage | 18 Tage | 14,4 Tage |
| 2 Tage | 12 Tage | 9,6 Tage |
| 2,5 Tage | 15 Tage | 12 Tage |
Viele Arbeitgeber runden auf ganze Tage auf. Prüfen Sie Ihren Tarifvertrag, denn TVöD und BAT-KF regeln das abweichend.
Nutzen Sie den Urlaubstage auszahlen Rechner im Tool, um Ihren konkreten Anspruch zu berechnen.
Steuerklasse und ihr Einfluss auf das Teilzeit-Netto
Die Steuerklasse beeinflusst das Netto mehr als die meisten Arbeitnehmer erwarten. Besonders bei niedrigen Teilzeitgehältern macht sie einen großen Unterschied.
| Steuerklasse | Geeignet für | Effekt bei Teilzeit |
|---|---|---|
| I | Ledig, geschieden | Mittlere Belastung |
| II | Alleinerziehend | Etwas günstiger durch Entlastungsbetrag |
| III | Verheiratet, Hauptverdiener | Niedrigste Belastung |
| IV | Verheiratet, gleiche Einkommen | Wie Klasse I |
| V | Verheiratet, Geringverdiener | Höchste Belastung |
| VI | Zweitjob | Keine Freibeträge |
In Steuerklasse V kann das Netto bei Teilzeit sehr niedrig sein. Ein Steuerklassenwechsel zu IV/IV lohnt sich oft, wenn beide Partner ähnlich viel verdienen.
Kirchenmitglieder zahlen zusätzlich 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (alle anderen Bundesländer) der Lohnsteuer als Kirchensteuer.
TVöD Teilzeit: Entgeltgruppen und Stufenberechnung
Im öffentlichen Dienst gelten für Teilzeit dieselben Entgeltgruppen wie in Vollzeit. Das Bruttogehalt wird anteilig nach dem Beschäftigungsumfang berechnet.
Beispiel: Entgeltgruppe 6, Stufe 3, 30 Stunden (75 % von 40 Stunden). Das Brutto beträgt dann 75 % des Tabellenentgelts.
Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt und Zulagen werden ebenfalls anteilig ausgezahlt. Der Urlaubsanspruch richtet sich nach den Arbeitstagen pro Woche, nicht nach dem Beschäftigungsgrad.
BAT-KF-Beschäftigte (Kirche) folgen ähnlichen Regeln, haben aber teils abweichende Urlaubsregelungen. Der Rechner unterstützt beide Systeme über die Bundesland- und Tarifwahl.
Minijob und Übergangsbereich bei Teilzeit
Wer auf Teilzeit wechselt und unter 538 Euro brutto im Monat verdient, arbeitet im Minijob. Hier zahlt der Arbeitnehmer keine Sozialabgaben.
Im Übergangsbereich (538 bis 2.000 Euro) sinken die Sozialabgaben für den Arbeitnehmer gleitend. Je näher am Minijob, desto geringer die Abzüge.
Manche Arbeitnehmer haben einen Hauptjob in Teilzeit und dazu einen Minijob. Dabei müssen beide Einkommen bei der Steuerberechnung berücksichtigt werden. Der Zweitjob wird in Steuerklasse VI abgerechnet.
Von Vollzeit auf Teilzeit wechseln: Was Sie wissen müssen
Seit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) haben Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten ein Recht auf Teilzeit. Der Antrag muss mindestens drei Monate vor dem gewünschten Start gestellt werden.
- Antrag schriftlich stellen, Stundenwunsch klar angeben
- Arbeitgeber kann nur aus betrieblichen Gründen ablehnen
- Rückkehr zu Vollzeit ist möglich, aber nicht garantiert
- Sozialversicherungsschutz bleibt bestehen
- Urlaubsanspruch wird anteilig angepasst
- Rentenanwartschaft sinkt proportional
Offene Überstunden sollten Sie vor dem Wechsel klären. Unser Überstunden auszahlen Rechner hilft dabei. Die Auswirkungen auf die Rente sind langfristig. Wer 10 Jahre in Teilzeit arbeitet, hat entsprechend weniger Rentenpunkte gesammelt. Das lässt sich durch freiwillige Beiträge teilweise ausgleichen.
Elterngeld und Arbeitslosengeld bei Teilzeit
Elterngeld
Das Elterngeld berechnet sich aus dem Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Wer in dieser Zeit Teilzeit arbeitet, bekommt ein niedrigeres Elterngeld.
Mit ElterngeldPlus können Eltern länger, aber weniger beziehen. Die Kombination mit Teilzeit ist hier ausdrücklich vorgesehen. Bis zu 32 Stunden pro Woche sind erlaubt.
Arbeitslosengeld I
Das ALG I basiert auf dem versicherungspflichtigen Entgelt der letzten zwölf Monate. Bei einem Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit kurz vor der Kündigung kann das ALG erheblich sinken.
Wer selbst kündigt, riskiert eine zwölfwöchige Sperrfrist beim ALG I. Das gilt auch, wenn man zuvor auf Teilzeit gewechselt hat. Lassen Sie sich von der Agentur für Arbeit beraten.
Bürgergeld und Aufstockung
Wer mit Teilzeitgehalt unter dem Existenzminimum liegt, kann Bürgergeld als Aufstockung beantragen. Das Jobcenter rechnet das Einkommen auf den Bedarf an. Den genauen Anspruch berechnen Sie mit dem Bürgergeld Rechner.
Häufige Fragen
Rechtlich gesehen ist jede Arbeitszeit unter der betrieblichen Vollzeit eine Teilzeit. Es gibt keine gesetzliche Mindeststundenzahl. Üblich sind Modelle mit 15, 20, 25 oder 30 Stunden pro Woche.
Bei Steuerklasse III und NRW bleiben von 1.750 Euro Brutto etwa 1.247 Euro Netto. Das entspricht rund 71 % des Teilzeit-Brutto. Das genaue Ergebnis hängt von Kirchensteuer, Kinderfreibetrag und KV-Beitrag ab.
Der Arbeitgeber muss Sie bevorzugt berücksichtigen, wenn eine Vollzeitstelle frei wird. Ein Rechtsanspruch auf Rückkehr zu Vollzeit besteht aber nur bei befristeter Teilzeit laut TzBfG.
Bei 30 Urlaubstagen Vollzeit (5-Tage-Woche) und einer 3-Tage-Woche stehen Ihnen 18 Urlaubstage zu. Das entspricht denselben freien Wochen, nur mit weniger Kalender-Tagen.
Das hängt von Ihren Lebenskosten und Zielen ab. Der Nettoverlust ist meist kleiner als der Bruttoverlust. Dazu steigt der Netto-Stundenlohn oft. Ob sich das rechnet, zeigt ein konkreter Brutto-Netto-Vergleich mit Ihren eigenen Zahlen.
Fazit
Der Nettogehalt-Verlust bei Teilzeit ist kleiner als viele vermuten. Lohnsteuer und Sozialabgaben sinken mit dem Einkommen. Der Stundenlohn steigt sogar oft an.
Urlaubsanspruch, TVöD-Stufen und Elterngeld folgen eigenen Regeln. Diese sollten Sie vor dem Wechsel kennen.
Unser Teilzeitrechner gibt Ihnen alle Zahlen auf einen Blick. Geben Sie einfach Ihr Bruttogehalt und die gewünschten Stunden ein. Das Ergebnis erscheint sofort.
