👶 Elterngeld Rechner: Wie viel Elterngeld bekomme ich 2025?
Basiselterngeld · ElterngeldPlus · Partnerschaftsbonus · Geschwisterbonus
Aktuell nach BEEG §2 • Stand 2025Hier können Sie alle Finanzrechner erkunden.
Geben Sie Ihr Nettoeinkommen in das Feld ein und klicken Sie auf Berechnen. Das Ergebnis zeigt Ihr monatliches Elterngeld, die Ersatzrate und die Einkommenslücke sofort an. Dieser Elterngeld rechner arbeitet nach dem aktuellen BEEG §2 (Stand 2025).
Elterngeld berechnen: So nutzen Sie den Rechner
Wählen Sie oben einen der drei Tabs:
Tab 1 rechnet das Basiselterngeld. Sie brauchen Ihr Nettoeinkommen der letzten 12 Monate. Tragen Sie es in das erste Feld ein. Falls Sie in Teilzeit weiterarbeiten, kommt Ihr geplantes Nettoeinkommen nach der Geburt ins zweite Feld.
Tab 2 berechnet das ElterngeldPlus. Das lohnt sich, wenn Sie neben der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten. Die monatliche Auszahlung ist geringer, aber Sie beziehen es doppelt so lange.
Tab 3 fasst alle Grenzwerte, Bezugsdauern und Sonderfälle zusammen. Dort finden Sie auch direkte Links zu verwandten Rechnern.
Was ist Elterngeld?
Elterngeld ist eine staatliche Lohnersatzleistung für Mütter und Väter nach der Geburt. Es ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens während der Elternzeit. Die Rechtsgrundlage ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
Es gibt zwei Varianten:
Das Basiselterngeld zahlt 65 bis 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens. Die Auszahlung läuft bis zu 14 Monate, wenn beide Elternteile Elternzeit nehmen.
Das ElterngeldPlus zahlt die Hälfte des Basisbetrags. Dafür läuft es doppelt so lange. Wer in Teilzeit weiterarbeitet, verliert weniger Anspruch.
Mindestbetrag: 300 Euro pro Monat. Maximalbetrag: 1.800 Euro pro Monat.
Wie viel Elterngeld bekommt man?
Die Höhe hängt vom Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor dem Geburtsmonat ab. Der Staat ersetzt 65 Prozent davon. Bei niedrigen Einkommen steigt die Ersatzrate automatisch auf bis zu 100 Prozent.
Ersatzrate nach Einkommen:
| Nettoeinkommen vor Geburt | Ersatzrate |
|---|---|
| Unter 1.000 €/Monat | Über 67 % (bis zu 100 %) |
| 1.000 € bis 1.200 €/Monat | 65 % bis 67 % |
| Über 1.200 €/Monat | 65 % |
Wer 2.500 Euro netto verdient, bekommt also 1.625 Euro Basiselterngeld. Das Maximum liegt bei 1.800 Euro, egal wie hoch das Einkommen war. Wer vorher nicht gearbeitet hat, erhält den Mindestbetrag von 300 Euro.
Die Elterngeld-Formel nach BEEG §2
Das Gesetz schreibt eine klare Formel vor:
Elterngeld = Wegfallendes Nettoeinkommen × Ersatzrate
Wegfallendes Einkommen bedeutet: Einkommen vor der Geburt minus das Einkommen nach der Geburt.
Beispiel:
Nettoeinkommen vor Geburt: 2.000 Euro Geplantes Einkommen danach: 0 Euro (vollständige Pause) Wegfallendes Einkommen: 2.000 Euro Ersatzrate: 65 Prozent Elterngeld: 1.300 Euro pro Monat
Bei Teilzeit wäre das Ergebnis geringer, weil weniger Einkommen wegfällt.
Basiselterngeld oder ElterngeldPlus — was ist besser?
Das hängt davon ab, ob Sie in Elternzeit arbeiten. Wer komplett pausiert, fährt mit dem Basiselterngeld besser. Die Auszahlung ist höher und läuft kürzer.
Wer Teilzeit arbeiten möchte, sollte das ElterngeldPlus prüfen. Die monatliche Summe ist niedriger, aber das Geld fließt länger. Der Elterngeld rechner in Tab 2 zeigt für Ihre Zahlen, welche Variante insgesamt mehr bringt.
Bezugsdauer im Überblick:
| Variante | Bezugsmonate | Mit Partnermonaten |
|---|---|---|
| Basiselterngeld | 12 Monate | 14 Monate |
| ElterngeldPlus | 24 Monate | 28 Monate |
| + Partnerschaftsbonus | je +4 Monate ElterngeldPlus | je Elternteil |
Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag
Wer bereits ein Kind unter drei Jahren hat, bekommt einen Geschwisterbonus. Das Elterngeld steigt um 10 Prozent, mindestens aber um 75 Euro pro Monat.
Bei Zwillingen oder Drillingen gibt es einen Mehrlingszuschlag. Er beträgt 300 Euro je weiteres Kind zusätzlich. Das Maximum von 1.800 Euro gilt für den Mehrlingszuschlag nicht.
Frühgeborene verlängern den Anspruch. Kommt das Kind vier Wochen vor dem errechneten Termin, gibt es einen Monat länger Elterngeld.
Was zählt beim Einkommen — und was nicht?
Viele Einkommensbestandteile klingen nach Gehalt, bleiben bei der Berechnung aber außen vor.
Angerechnet wird:
Lohn und Gehalt aus dem Arbeitsvertrag, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit sowie Einnahmen aus einem Minijob bis zur Geringfügigkeitsgrenze.
Nicht angerechnet werden:
Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Bonuszahlungen, Inflationsprämien, das 13. Gehalt sowie Steuererstattungen und Kapitalerträge. Monate, in denen Mutterschaftsgeld bezogen wurde, fallen ganz aus dem Bemessungszeitraum heraus. Die Berechnung überspringt diese Monate automatisch.
Wer einen Dienstwagen oder Firmenwagen nutzt, muss den geldwerten Vorteil einrechnen. Das erhöht das Bemessungseinkommen und damit das Elterngeld.
Sonderfälle: Selbstständige, Beamte, Teilzeit
Selbstständige rechnen auf Basis des Gewinns aus dem letzten Steuerjahr. Das Finanzamt-Dokument ist entscheidend. Der Elterngeld rechner zeigt einen Orientierungswert.. Die Elterngeldstelle prüft den tatsächlichen Betrag anhand der Steuerbescheide.
Beamte bekommen ebenfalls Elterngeld. Das Nettoeinkommen entspricht der Nettobezügefestsetzung. In Bayern gibt es zusätzlich das Familiengeld für Kinder ab dem 13. Lebensmonat, das separat beantragt wird.
Teilzeitarbeit ist bei ElterngeldPlus erlaubt bis maximal 30 Stunden pro Woche. Das Nettoeinkommen aus der Teilzeit wird angerechnet. Die Differenz zum früheren Einkommen bildet die Berechnungsgrundlage.
Alleinerziehende können bis zu 14 Monate Basiselterngeld beziehen, weil die Elternteilung anders gewertet wird. Die Bedingungen dafür prüft die Elterngeldstelle.
Häufige Fragen
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Fazit
Dieser Elterngeld Rechner zeigt sofort, was Sie nach der Geburt monatlich erhalten. Sie müssen keine Formeln kennen und keine Tabellen nachschlagen. Geben Sie Ihr Nettoeinkommen ein — das Ergebnis erscheint in Sekunden.
Planen Sie Ihre Elternzeit mit dem Planer-Tab und prüfen Sie, ob ElterngeldPlus für Ihre Situation besser passt als das Basiselterngeld.
Die Ergebnisse dienen zur Orientierung. Die endgültige Elterngeld-Höhe stellt die zuständige Elterngeldstelle auf Basis Ihrer Steuerbescheide und Gehaltsabrechnungen fest.
