🏥️ Krankengeld Rechner: Krankengeld nach 6 Wochen berechnen (2025)

Krankengeld nach 6 Wochen berechnen · Höhe, Dauer & Blockfrist · 2025

Ihr Einkommen
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Krankengeld netto / Tag
— €
Krankengeld netto / Monat
(× 30 Tage)
— €
Krankengeld brutto / Tag
vor KV+PV-Abzug
— €
Einkommensverlust / Monat
Netto minus Krankengeld
Berechnungsweg im Detail
Bruttogehalt (monatlich)
Beitragsbemessungsgrenze KV (BBG)
Maßgebendes Regelentgelt (täglich)
Krankengeld brutto täglich (70 % × Regelentgelt)
90%-Netto-Grenze täglich (Kappungsgrenze)
Krankengeld brutto täglich (nach Kappung)
KV-Beitrag AN auf Krankengeld
PV-Beitrag AN auf Krankengeld
Krankengeld netto täglich
Krankengeld netto monatlich (× 30)
Nettolohn vs. Krankengeld
Geschätzter Nettolohn monatlich
Krankengeld netto monatlich
Monatlicher Einkommensverlust
Krankengeld als % des Nettolohns
Berechnungsjahr / BBG
Bruttogehalt über BBG?
⚠️ Dies ist ein Schätzwert. Der tatsächliche Betrag wird von Ihrer Krankenkasse berechnet. Entscheidend ist das Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate. Der Nettolohn ist eine Näherung. Bei Steuerklasse III ergibt sich ein höheres Krankengeld.
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Tage
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— Tage
Verbleibende KG-Tage
— Wochen
KG-Anspruch endet
frühestens
KG-Beginn (nach 6 Wo.)
Lohnfortzahlung endet
Status
Fristen im Überblick
Erster Krankheitstag
Ende Lohnfortzahlung (6 Wochen)
Krankengeld-Start (ab Tag 43)
Vorherige KG-Tage (gleiche Erkrankung)
Max. KG-Tage gesamt (78 Wochen)546 Tage
Bereits verbrauchte KG-Tage
Verbleibende KG-Tage
Frühestes Ende des KG-Anspruchs
Blockfrist-Beginn (3 Jahre vor Tag 1)
78-Wochen-Kontingent (546 Tage)
0 Tage — % verbraucht 546 Tage
⚠️ Kein Rechtsrat. Die genaue Bezugsdauer klärt Ihre Krankenkasse. Bei mehreren verschiedenen Erkrankungen können unterschiedliche Fristen gelten.
Kennzahlen 2025
Krankengeld-Satz70 % des Bruttoentgelts
Maximale Netto-Grenze90 % des Nettoentgelts (Kappung)
BBG KV/PV 20255.512,50 €/Monat (66.150 €/Jahr)
BBG KV/PV 20265.775,00 €/Monat (69.300 €/Jahr)
Max. tägl. Regelentgelt 2025184,17 €/Tag (BBG ÷ 30)
Max. Krankengeld brutto/Tag 2025128,92 €/Tag (70 % × 184,17)
Bezugsdauer max.78 Wochen (546 Tage) je Erkrankung
Blockfrist3 Jahre rückwirkend vom ersten Krankheitstag
Lohnfortzahlung Arbeitgeber6 Wochen (42 Tage)
KG-Beginn (Arbeitnehmer)Ab Tag 43 der Arbeitsunfähigkeit

✅ Anspruch

  • Gesetzlich pflichtversichert (GKV)
  • Arbeitsunfähig (AU-Bescheinigung)
  • Über 6 Wochen krank (42 Tage)
  • Gleiche Erkrankung innerhalb 3 Jahre
  • KG gilt auch bei Mini-/Teilzeitjobs

🚫 Kein Anspruch

  • Privat versichert (PKV)
  • Selbstständige ohne KG-Tarif
  • Beamte (eigene Regelungen)
  • 78 Wochen bereits ausgeschöpft
  • Selbstverschuldete Erkrankung (§52 SGB V)

📅 Wichtige Fristen

  • AU-Bescheinigung spätestens am 4. Tag
  • AU lückenlos melden (kein Abriss)
  • Blockfrist: 3 Jahre rückwirkend
  • Nach 78 Wochen: Anschlussrehabilitation prüfen
  • Krankengeld-Auszahlung läuft monatlich

📌 Steuer & Rente

  • Krankengeld ist steuerfrei
  • Progressionsvorbehalt beachten!
  • Rentenversicherung läuft weiter (80 %)
  • Keine Beiträge zur AV/RV vom AN
  • KV+PV-Beiträge vom Krankengeld
Häufig gestellte Fragen
Wie wird das Krankengeld berechnet? Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttolohns, höchstens jedoch 90 % des Nettolohns. Als Grundlage dient das Regelentgelt der letzten 12 Monate, gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Davon werden die Arbeitnehmer-Anteile an KV und PV abgezogen. Das Ergebnis ist das auszuzahlende Netto-Krankengeld.
Wie lange erhalte ich Krankengeld? Maximal 78 Wochen (546 Tage) je Erkrankung innerhalb von 3 Jahren (Blockfrist). Die 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zählen dabei mit. Das Krankengeld der Kasse beginnt ab Tag 43.
Was ist die Blockfrist beim Krankengeld? Die Blockfrist besagt: Alle Tage, an denen Sie wegen derselben Erkrankung arbeitsunfähig waren, werden innerhalb von 3 Jahren addiert. Überschreiten diese 78 Wochen, erlischt der Anspruch für diese Erkrankung. Der 3-Jahres-Zeitraum beginnt mit dem ersten Krankheitstag.
Muss ich Krankengeld versteuern? Nein, Krankengeld ist steuerfrei. Aber der Progressionsvorbehalt gilt: Das Krankengeld erhöht den Steuersatz auf Ihr anderes Einkommen im selben Jahr. In der Steuererklärung muss das Krankengeld angegeben werden (Anlage N).
Was kommt nach 78 Wochen Krankengeld? Nach Ablauf der 78 Wochen besteht kein Krankengeldanspruch mehr für diese Erkrankung. Mögliche Anschlussleistungen: Erwerbsminderungsrente (DRV), Rehabilitationsmaßnahmen, Arbeitslosengeld (ALG 1) wenn arbeitssuchend gemeldet, oder Bürgergeld (SGB II).
Erhalte ich Krankengeld auf Einmalzahlungen? Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubs­geld werden anteilig im Regelentgelt berücksichtigt. Es gilt: Einmalzahlungen der letzten 12 Monate ÷ 360 Tage. Das erhöht das tägliche Regelentgelt leicht.
Offizielle Auskunft: Die verbindliche Berechnung übernimmt Ihre Krankenkasse. Für genaue Auskünfte wenden Sie sich an Ihre gesetzliche Kranken­versicherung oder nutzen den Rechner unter tk.de, barmer.de, aok.de oder dak.de.

Alle Finanzrechner finden Sie hier.

Nach sechs Wochen Krankheit zahlt nicht mehr der Arbeitgeber. Ab Tag 43 übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung. Wie viel bleibt dann monatlich übrig? Das beantwortet unser Krankengeld Rechner oben in Sekunden.

Dieser Artikel erklärt, wie die Berechnung funktioniert, was viele falsch verstehen, und was nach 78 Wochen kommt.

Was ist Krankengeld und wann bekomme ich es?

Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Es greift, wenn Sie als Arbeitnehmer länger als sechs Wochen wegen derselben Erkrankung arbeitsunfähig sind.

Die Reihenfolge sieht so aus:

  • Tag 1 bis 42: Ihr Arbeitgeber zahlt Entgeltfortzahlung. Das ist Ihr volles Gehalt.
  • Ab Tag 43: Ihr Arbeitgeber zahlt nichts mehr. Die Krankenkasse springt ein.

Das gilt für alle gesetzlich pflichtversicherten Arbeitnehmer, Auszubildenden und Teilzeitbeschäftigten. Selbstständige haben nur dann Anspruch, wenn sie einen entsprechenden Wahltarif gewählt haben.

Privatversicherte, Beamte und Rentner erhalten kein gesetzliches Krankengeld.

Wie wird das Krankengeld berechnet?

Die Berechnung des Krankengeldes läuft in drei Schritten.

Schritt 1: Regelentgelt ermitteln

Das Regelentgelt ist Ihr durchschnittliches tägliches Bruttogehalt der letzten zwölf Monate. Es ist nach oben gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG).

BBG in der Krankenversicherung 2025: 5.512,50 € pro Monat (66.150 € pro Jahr) Maximales tägliches Regelentgelt 2025: 184,17 € (BBG ÷ 30 Tage)

Wer mehr als 5.512,50 € brutto verdient, wird für die Berechnung auf diesen Wert gekappt. Das heißt: Mehr Gehalt führt ab der BBG zu keinem höheren Krankengeld.

Schritt 2: 70-Prozent-Grenze anwenden

Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des maßgebenden Regelentgelts.

Formel: Regelentgelt täglich × 70 % = Krankengeld brutto täglich

Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 3.500 € ergibt sich:

  • Regelentgelt täglich: 3.500 ÷ 30 = 116,67 €
  • Krankengeld brutto täglich: 116,67 × 0,70 = 81,67 €

Schritt 3: 90-Prozent-Netto-Grenze prüfen

Das Krankengeld darf 90 Prozent Ihres täglichen Nettolohns nicht überschreiten. Das ist die Kappungsgrenze. Bei niedrigen Einkommen greift diese Regel kaum. Bei hohen Einkommen kann sie das Ergebnis senken.

Schritt 4: KV- und PV-Beiträge abziehen

Vom Krankengeld brutto werden noch Ihre Arbeitnehmer-Anteile an Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Den Rentenversicherungsbeitrag zahlt während des Krankengeldbezugs nicht der Arbeitnehmer. Die Rentenversicherung läuft aber weiter, auf Basis von 80 Prozent des Regelentgelts.

Das Krankengeld netto täglich ergibt sich aus:

Krankengeld brutto täglich − KV-Anteil AN − PV-Anteil AN

Monatliches Krankengeld = Tagesbetrag × 30 Tage

Wie hoch ist das Krankengeld? Tabelle nach Bruttogehalt

Diese Übersicht zeigt Näherungswerte. Voraussetzung: Steuerklasse I, 1 Kind, Zusatzbeitrag 1,70 %, Jahr 2025.

Bruttogehalt / MonatRegelentgelt / TagKG brutto / TagKG netto / Monat
2.000 €66,67 €46,67 €ca. 1.250 €
2.500 €83,33 €58,33 €ca. 1.560 €
3.000 €100,00 €70,00 €ca. 1.870 €
3.500 €116,67 €81,67 €ca. 2.180 €
4.000 €133,33 €93,33 €ca. 2.490 €
5.000 €166,67 €116,67 €ca. 3.110 €
5.512 € (BBG)183,73 €128,61 €ca. 3.420 €
über BBG183,73 €128,61 €ca. 3.420 € (Maximum)

Näherungswerte. Individuelle Abweichungen möglich je nach Zusatzbeitrag und PV-Satz.

Wichtig: Das Krankengeld ist deutlich niedriger als Ihr Nettolohn. Bei 3.000 € brutto verlieren Sie monatlich mehrere hundert Euro.

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze beim Krankengeld?

Die BBG begrenzt das berechnungsfähige Einkommen. Verdienen Sie mehr als 5.512,50 € brutto pro Monat, wird nur der Anteil bis zur BBG als Grundlage genutzt. Das maximale Krankengeld brutto liegt 2025 bei 128,92 € täglich oder rund 3.868 € monatlich vor Abzügen.

BBG 2026: 5.775 € pro Monat. Das maximale tägliche Regelentgelt steigt auf 192,50 €.

Wer knapp über der BBG verdient, merkt das beim Krankengeld deutlich. Die Differenz zum Nettolohn kann erheblich sein.

Wie lange bekomme ich Krankengeld? Die 78-Wochen-Frist

Das ist die wichtigste Frist beim Krankengeld. Viele kennen sie nicht genau.

Sie können wegen derselben Erkrankung innerhalb von drei Jahren maximal 78 Wochen Krankengeld beziehen. Das sind 546 Tage.

Die sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zählen dabei mit. Das bedeutet:

  • Lohnfortzahlung: 42 Tage (Arbeitgeber)
  • Krankengeld: maximal 504 weitere Tage (Krankenkasse)
  • Gesamt: 546 Tage = 78 Wochen

Was ist die Blockfrist?

Die Blockfrist ist der Dreijahreszeitraum, der vom ersten Krankheitstag zurückgerechnet wird. Alle Tage, an denen Sie wegen derselben Erkrankung arbeitsunfähig waren, zählen in diesem Fenster.

Beispiel: Sie wurden im Januar 2023 erstmals wegen Rückenprobleme krankgeschrieben. Nach 12 Wochen wurden Sie arbeitsfähig. Im März 2024 erkrankten Sie erneut wegen derselben Erkrankung. Diese Tage aus 2023 werden zu den Tagen aus 2024 addiert.

Das klingt technisch, hat aber praktische Konsequenzen. Wer häufig wegen derselben Erkrankung krankgeschrieben wird, schöpft das Kontingent schneller aus.

Neue Erkrankung, neue Frist

Leiden Sie an einer anderen Erkrankung, beginnt die Blockfrist neu. Die 78 Wochen gelten je Erkrankung.

Wer nach einer vollständig anderen Diagnose erneut ausfällt, hat einen neuen Krankengeldanspruch.

Was passiert nach 78 Wochen?

Nach 78 Wochen endet der Krankengeldanspruch. Man spricht dann von Aussteuerung.

Was kommt danach? Diese Möglichkeiten bestehen:

1. Erwerbsminderungsrente (DRV) Wer dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, kann Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Es gibt volle und teilweise Erwerbsminderungsrente.

2. Rehabilitation Die Rentenversicherung oder Krankenversicherung kann eine Reha-Maßnahme bewilligen. Während der Reha erhalten Sie Übergangsgeld.

3. Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) Wer trotz Erkrankung arbeitssuchend gemeldet ist und die Voraussetzungen erfüllt, kann ALG 1 beantragen. Das ALG 1 nach Krankengeld bemisst sich nach dem früheren Lohn, nicht nach dem Krankengeld.

4. Bürgergeld (SGB II) Als Auffanglösung, wenn keine der anderen Leistungen greift.

Wichtig: Melden Sie sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend. Das sollte spätestens drei Monate vor dem absehbaren Ende des Krankengeldes geschehen.

Muss ich Krankengeld versteuern?

Nein. Das Krankengeld ist steuerfrei. Es wird aber dem Progressionsvorbehalt unterworfen.

Das bedeutet: Das Krankengeld selbst ist steuerfrei. Es erhöht jedoch Ihren persönlichen Steuersatz für das restliche Einkommen im selben Jahr.

Praktisches Beispiel: Sie verdienen von Januar bis März 3.000 € brutto monatlich. Ab April beziehen Sie Krankengeld. Das Krankengeld wird nicht versteuert, aber es erhöht den Steuersatz auf die 9.000 € aus den ersten drei Monaten.

Das führt dazu, dass viele Krankengeld-Empfänger eine Steuernachzahlung erhalten, wenn sie im Bezugsjahr noch andere Einkünfte hatten.

Was Sie tun sollten:

  • Eine Steuererklärung abgeben (in vielen Fällen Pflicht).
  • Das Krankengeld in der Anlage N eintragen.
  • Steuerklasse prüfen, besonders wenn Sie verheiratet sind.

Tipp: Mit Steuerklasse III erhalten Sie ein höheres Krankengeld, weil die pauschalierte Lohnsteuer geringer ausfällt. Wer also weiß, dass eine längere Erkrankung kommt, kann den Steuerklassenwechsel prüfen. Aber: Der Wechsel muss mindestens ein Jahr vor Krankheitsbeginn erfolgt sein, um die Berechnung zu beeinflussen.

Einmalzahlungen: Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld im Krankengeld

Viele wissen nicht, dass Einmalzahlungen in die Krankengeldberechnung einfließen.

Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Prämien aus den letzten zwölf Monaten werden anteilig berücksichtigt. Die Formel dafür ist:

Einmalzahlungen der letzten 12 Monate ÷ 360 = täglicher Anteil

Dieser Anteil erhöht das tägliche Regelentgelt. Wer hohe Einmalzahlungen bekommt, hat ein etwas höheres Krankengeld als jemand mit reinem Fixgehalt.

Krankengeld bei Teilzeit, Minijob und Kurzarbeit

Teilzeit

Bei Teilzeit gilt die gleiche Formel. Das Regelentgelt berechnet sich aus dem tatsächlichen Teilzeiteinkommen. Wer 20 Stunden arbeitet und 1.500 € brutto verdient, hat ein Regelentgelt von 50 € täglich und ein Krankengeld brutto von 35 € täglich.

Minijob

Minijobber sind in der Regel nicht krankenversicherungspflichtig in der GKV. Sie haben deshalb keinen Anspruch auf Krankengeld aus dem Minijob.

Ausnahme: Wer neben dem Minijob noch eine Hauptbeschäftigung hat und darüber GKV-versichert ist, hat Anspruch auf Krankengeld aus der Hauptbeschäftigung.

Kurzarbeit

Wer während Kurzarbeit erkrankt, bekommt in den ersten sechs Wochen das Kurzarbeitergeld weitergezahlt, nicht das volle Gehalt. Das Krankengeld wird dann auf Basis des reduzierten Kurzarbeitergeldes berechnet. Das kann den Betrag deutlich verringern.

Krankengeld und Kündigung: Was gilt?

Diese Frage taucht sehr häufig auf. Das Ergebnis überrascht viele.

Szenario 1: Sie werden während der Krankheit gekündigt. Ihr Anspruch auf Krankengeld bleibt erhalten, solange Sie GKV-Mitglied bleiben. Die Mitgliedschaft in der GKV läuft nach Arbeitsende noch für den Monat fort, in dem das Beschäftigungsverhältnis endet, plus einen vollen Monat danach.

Szenario 2: Sie kündigen selbst während der Krankheit. Der Krankengeldanspruch bleibt bestehen, solange das Krankengeld bereits läuft. Aber: Ein neuer Krankengeldanspruch kann nach einer Selbstkündigung von der Krankenkasse infrage gestellt werden, wenn die Mitgliedschaft endet.

In jedem Fall: Melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit und prüfen Sie die freiwillige Weiterversicherung in der GKV.

Häufige Fehler beim Krankengeld

Fehler 1: AU-Bescheinigung zu spät einreichen Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss spätestens am vierten Krankheitstag beim Arzt ausgestellt sein. Wird die Bescheinigung zu spät eingereicht, kann der Anspruch für bestimmte Tage entfallen.

Fehler 2: Lücken in der Krankschreibung Wird die Krankschreibung nicht nahtlos verlängert, kann der Krankengeldanspruch unterbrochen werden. Dann muss der Anspruch neu begründet werden.

Fehler 3: Blockfrist nicht kennen Wer wegen derselben Erkrankung mehrfach ausfällt und die Blockfrist nicht kennt, ist überrascht, wenn der Anspruch endet.

Fehler 4: Steuernachzahlung nicht einplanen Viele planen die Steuernachzahlung durch den Progressionsvorbehalt nicht ein. Planen Sie einen Puffer für die nächste Steuererklärung.

Fehler 5: Aussteuerung nicht vorbereiten Wer sich kurz vor den 78 Wochen bei der Agentur für Arbeit meldet, verliert möglicherweise ALG-1-Ansprüche oder bekommt Lücken in der Absicherung.

Krankengeld 2025 vs. 2026: Was ändert sich?

Die wichtigste Änderung ist die Beitragsbemessungsgrenze.

20252026
BBG KV monatlich5.512,50 €5.775,00 €
Max. Regelentgelt täglich184,17 €192,50 €
Max. KG brutto täglich128,92 €134,75 €
Max. KG netto monatlich (ca.)3.420 €3.570 €

Wer im Jahr 2026 erkrankt, bekommt bei gleichem Gehalt ein leicht höheres Krankengeld, wenn das Gehalt an der BBG liegt.

Häufig gestellte Fragen

Bei 3.000 € brutto, Steuerklasse I, einem Kind, Zusatzbeitrag 1,70 % ergibt sich ein Krankengeld netto von etwa 1.870 € pro Monat. Ihr bisheriger Nettolohn lag bei rund 2.150 €. Sie verlieren also etwa 280 € monatlich.

Ab dem 43. Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Erkrankung. Die ersten 42 Tage deckt die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers ab.

Maximal 78 Wochen (546 Tage) innerhalb von drei Jahren je Erkrankung. Danach greift die Aussteuerung.

Der Dreijahreszeitraum, in dem alle Tage derselben Erkrankung zusammengezählt werden. Überschreiten diese 78 Wochen, endet der Anspruch für diese Erkrankung.

Ja. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Prämien der letzten zwölf Monate fließen anteilig in das tägliche Regelentgelt ein.

Ja, in der Regel. Solange Sie noch GKV-Mitglied sind und der Krankengeldanspruch bereits besteht, läuft er weiter. Melden Sie sich aber parallel bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend.

Verwandte Rechner

Fazit

Das Krankengeld ist keine vollständige Lohnersatzleistung. Es liegt spürbar unter dem Nettolohn. Für 2025 gilt eine BBG von 5.512,50 € monatlich und ein maximales Krankengeld von rund 128 € täglich.

Wer längere Krankheit plant oder erwartet, sollte drei Dinge wissen: die 78-Wochen-Frist, den Progressionsvorbehalt bei der Steuer, und den richtigen Zeitpunkt für die Arbeitssuchend-Meldung.

Nutzen Sie den Krankengeld Rechner oben, um Ihre persönliche Situation schnell einzuschätzen.