⚖️ Ehegattenunterhalt Rechner: Nachehelichen Unterhalt berechnen nach §1569 BGB
Nachehelicher Unterhalt nach §1569 ff. BGB · 3/7-Methode · Selbstbehalt 2026 · Bereinigtes Nettoeinkommen · Orientierungswert
| Situation | Selbstbehalt | Inkl. Warmmiete bis |
|---|---|---|
| Unterhaltspflichtiger (erwerbstätig) | 1.600 €/Monat | 580 € |
| Unterhaltspflichtiger (nicht erwerbstätig) | 1.475 €/Monat | 580 € |
| Unterhaltsberechtigter Ehegatte | 1.475 €/Monat | 580 € |
| Unterhaltsgrund | § BGB | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Kinderbetreuung | §1570 | Betreuung gemeinsamer Kinder, Unzumutbarkeit der Erwerbstätigkeit |
| Alter | §1571 | Nach Scheidung wegen Alters keine Erwerbstätigkeit zumutbar |
| Krankheit / Gebrechen | §1572 | Krankheit oder Gebrechen verhindert Erwerbstätigkeit |
| Aufstockungsunterhalt | §1573 | Einkommen reicht nicht für angemessenen Unterhalt |
| Ausbildung / Umschulung | §1575 | Ausbildung während Ehe unterbrochen oder aufgegeben |
| Billigkeitsgründe | §1576 | Schwerwiegende Gründe machen Erwerbstätigkeit unzumutbar |
| Merkmal | Trennungsunterhalt | Nachehelicher Unterhalt |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | §1361 BGB | §1569 ff. BGB |
| Zeitraum | Trennung bis Scheidung | Ab Rechtskraft der Scheidung |
| Unterhaltsgrund nötig? | Nein | Ja (§1570-1576) |
| Verzicht möglich? | Nein | Ja, durch Vereinbarung |
| Befristung | Bis Scheidung | Ja, nach §1578b BGB möglich |
| Berechnungsmethode | 3/7 der Differenz | 3/7 der Differenz |
Nach einer Scheidung stellen sich die meisten Betroffenen drei Fragen in genau dieser Reihenfolge: Habe ich überhaupt Anspruch? Wie viel bekomme ich, oder wie viel muss ich zahlen? Und wie lange geht das? Der Ehegattenunterhalt Rechner oben gibt einen ersten Orientierungswert. Dieser Artikel beantwortet alle drei Fragen, die einfachen Fälle genauso wie die komplizierteren.
Was ist Ehegattenunterhalt und wann besteht Anspruch?
Ehegattenunterhalt ist nicht dasselbe wie Trennungsunterhalt. Das ist der erste Punkt, den viele verwechseln.
Trennungsunterhalt gilt ab dem Tag der Trennung und läuft bis zur rechtskräftigen Scheidung. Er entsteht automatisch, ohne dass ein besonderer Grund nachgewiesen werden muss. Ehegattenunterhalt dagegen beginnt erst ab dem Tag der rechtskräftigen Scheidung und erfordert zusätzlich einen gesetzlichen Unterhaltsgrund.
| Merkmal | Trennungsunterhalt | Ehegattenunterhalt |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | §1361 BGB | §1569 ff. BGB |
| Zeitraum | Trennung bis Scheidung | Ab Rechtskraft der Scheidung |
| Unterhaltsgrund nötig? | Nein | Ja (§1570-§1576) |
| Verzicht möglich? | Nein | Ja, durch Vereinbarung |
| Entsteht automatisch? | Ja | Nein, muss eingefordert werden |
| Befristung möglich? | Nein | Ja, nach §1578b BGB |
Drei Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein, damit ein Anspruch besteht:
- Der Berechtigte ist bedürftig. Das bedeutet, das eigene Einkommen reicht nicht für den angemessenen Lebensunterhalt.
- Der Pflichtige ist leistungsfähig. Er kann zahlen, ohne seinen Selbstbehalt zu unterschreiten.
- Ein gesetzlicher Unterhaltsgrund liegt vor (§1570 bis §1576 BGB).
Wer Unterhalt möchte, muss ihn aktiv einfordern. Es gibt keine automatische Zahlung ab dem Scheidungsdatum. Auf nachehelichen Unterhalt kann durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung oder einen Ehevertrag verzichtet werden. Das ist ein wichtiger Unterschied zum Trennungsunterhalt, auf den kein Verzicht möglich ist.
Mehr zum Trennungsunterhalt und seiner Berechnung: Trennungsunterhalt-Rechner.
Die sechs Unterhaltsgründe nach §1570 bis §1576 BGB
Ohne einen dieser Gründe gibt es nach der Scheidung keinen Unterhaltsanspruch, unabhängig davon wie lange die Ehe gedauert hat.
| Unterhaltsgrund | § BGB | Voraussetzung | Häufigkeit in Praxis |
|---|---|---|---|
| Kinderbetreuung | §1570 | Betreuung gemeinsamer Kinder | Sehr häufig |
| Alter | §1571 | Erwerbstätigkeit altersbedingt unzumutbar | Häufig |
| Krankheit / Gebrechen | §1572 | Eingeschränkte oder keine Erwerbsfähigkeit | Häufig |
| Erwerbslosigkeit | §1573 Abs.1 | Kein Job trotz zumutbarer Bemühungen | Mittel |
| Aufstockungsunterhalt | §1573 Abs.2 | Eigenes Einkommen reicht nicht | Häufig |
| Ausbildung / Umschulung | §1575 | Ehe hat Ausbildung unterbrochen | Selten |
| Billigkeitsgründe | §1576 | Schwerwiegende Einzelfälle | Sehr selten |
Der häufigste Grund in der Praxis ist §1570, der Betreuungsunterhalt. Wer ein gemeinsames Kind betreut, hat grundsätzlich bis zum dritten Lebensjahr des Kindes Anspruch. Danach prüft das Gericht im Einzelfall ob eine Verlängerung zumutbar ist.
Ehegattenunterhalt berechnen: So funktioniert die 3/7-Methode
Die Berechnung folgt einem festen Schema. Wer die Schritte versteht, kann das Ergebnis des Rechners einordnen und nachvollziehen.
Schritt 1: Nettoeinkommen ermitteln
Ausgangspunkt ist das monatliche Nettoeinkommen beider Partner. Dazu zählen Lohn und Gehalt, Mieteinnahmen, Kapitalerträge, Renten, anteiliges Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Steuererstattungen. Kindergeld zählt nicht als Einkommen der Eltern.
Schritt 2: Berufsbedingte Aufwendungen abziehen
Vom Erwerbseinkommen werden pauschal 5% abgezogen, mindestens 50€ und maximal 150€ pro Monat. Dieser Abzug gilt nur für Erwerbseinkommen, nicht für Renten oder Mieteinnahmen.
Schritt 3: Wohnvorteil und Schulden einrechnen
Wer mietfrei in einer eigenen Immobilie wohnt, erzielt einen wirtschaftlichen Vorteil. Dieser Mietwert wird zum Einkommen addiert. Ehebedingte Schulden, also gemeinsam beschlossene Verbindlichkeiten aus der Ehezeit, werden subtrahiert. Konsumkredite und Schulden zur Vermögensbildung zählen nicht.
Das Ergebnis dieser drei Schritte ist das bereinigte Nettoeinkommen beider Partner.
Schritt 4: Differenz bilden
Bereinigtes Nettoeinkommen des besserverdienenden Partners minus bereinigtes Nettoeinkommen des anderen Partners ergibt die Einkommensdifferenz.
Schritt 5: 3/7 der Differenz berechnen
Von dieser Differenz stehen dem weniger verdienenden Partner 3/7 zu, entspricht etwa 42,86%. Das restliche 1/7 bleibt beim Pflichtigen als Erwerbstätigenbonus, ein Anreiz zur weiteren Erwerbstätigkeit.
Wichtiger regionaler Unterschied: In süddeutschen OLG-Bezirken (Bayern, Baden-Württemberg, Teile von Rheinland-Pfalz) rechnen Gerichte oft mit 45% statt 3/7. Das kann den Unterhalt spürbar erhöhen. Welche Methode gilt, hängt vom zuständigen Oberlandesgericht ab.
Rechenbeispiel: Ehegattenunterhalt bei 3.500€ und 1.200€ Netto
Drei realistische Varianten zeigen wie stark einzelne Faktoren das Ergebnis beeinflussen.
| Schritt | Partner A (Pflichtig) | Partner B (Berechtigt) |
|---|---|---|
| Nettoeinkommen | 3.500€ | 1.200€ |
| Berufsbedingte Aufwendungen | 150€ (Max.) | 60€ (5%) |
| Bereinigtes Nettoeinkommen | 3.350€ | 1.140€ |
| Einkommensdifferenz | 2.210€ | |
| 3/7 der Differenz | 947€ Unterhalt | |
| Selbstbehalt-Check | 3.350€ minus 947€ = 2.403€ | über 1.600€, zahlung möglich |
Variante mit Kindesunterhalt: Partner A zahlt zusätzlich 600€ Kindesunterhalt. Das bereinigte Einkommen sinkt auf 2.750€. Neue Differenz: 1.610€. Ehegattenunterhalt: rund 690€.
Variante mit Wohnvorteil: Partner A wohnt mietfrei, Mietwert 800€. Bereinigtes Einkommen steigt auf 4.150€. Neue Differenz: 3.010€. Ehegattenunterhalt: rund 1.290€.
Der Wohnvorteil hat in der Praxis oft einen größeren Einfluss als viele erwarten.
Selbstbehalt 2025 und 2026: Was dem Pflichtigen bleiben muss
Der Selbstbehalt schützt den Unterhaltspflichtigen vor finanzieller Not. Er begrenzt die Höhe des Ehegattenunterhalts nach oben.
| Situation | Selbstbehalt | Warmmiete enthalten bis |
|---|---|---|
| Unterhaltspflichtiger (erwerbstätig) | 1.600€ / Monat | 580€ |
| Unterhaltspflichtiger (nicht erwerbstätig) | 1.475€ / Monat | 580€ |
| Unterhaltsberechtigter Ehegatte | 1.475€ / Monat | 580€ |
Liegt die tatsächliche Miete des Pflichtigen über 580€ und ist sie nicht unangemessen hoch, kann der Selbstbehalt im Einzelfall angehoben werden.
Was passiert wenn Kindes- und Ehegattenunterhalt gleichzeitig anfallen?
Dann greift die Rangfolge aus §1609 BGB. Kinder stehen auf Rang 1, Ehegatten in der Regel auf Rang 2 oder 3. Bei einem Mangelfall, also wenn das Einkommen nicht für alle Unterhaltsberechtigten reicht, erhalten Kinder zuerst den vollen Betrag. Was danach noch über dem Selbstbehalt liegt, steht für den Ehegattenunterhalt zur Verfügung.
Den Kindesunterhalt separat berechnen: Unterhaltsrechner.
H2: Wie lange muss man Ehegattenunterhalt zahlen?
Das ist die Frage mit dem höchsten Suchvolumen in diesem Themenbereich, und die ehrliche Antwort ist: es kommt auf den Einzelfall an. Aber es gibt klare Faktoren, die die Dauer maßgeblich beeinflussen.
Eine gesetzlich festgelegte Mindest- oder Höchstdauer gibt es nicht. §1578b BGB erlaubt dem Familiengericht, den Unterhalt zu befristen oder der Höhe nach zu reduzieren, sobald ehebedingte Nachteile ausgeglichen sind.
Die wichtigsten Faktoren für die Dauer:
- Ehedauer: Kurze Ehen unter zwei Jahren führen in der Regel zu keinem oder nur sehr kurzem Unterhaltsanspruch. Lange Ehen erhöhen die Wahrscheinlichkeit auf einen längeren oder unbefristeten Anspruch erheblich.
- Ehebedingte Nachteile: Wer wegen der Ehe beruflich zurückgesteckt hat, zum Beispiel durch Teilzeit oder Berufsaufgabe, hat einen stärkeren Anspruch auf längeren Unterhalt.
- Unterhaltsgrund: Die Art des Grundes bestimmt die Laufzeit mit. Kinderbetreuung endet wenn das Kind selbstständig ist. Krankheit gilt solange die Krankheit besteht.
- Neue Lebensgemeinschaft: Lebt der Berechtigte dauerhaft mit einem neuen Partner zusammen, endet der Anspruch. Der Bundesgerichtshof setzt dafür in der Regel etwa zwei bis drei Jahre Zusammenleben an.
Orientierung nach Unterhaltsgrund:
| Unterhaltsgrund | Typische Dauer | Unbefristet möglich? |
|---|---|---|
| Kinderbetreuung (§1570) | Bis zur Selbstständigkeit des Kindes | Selten |
| Alter (§1571) | Bis Rentenbeginn oder lebenslang | Häufig |
| Krankheit (§1572) | Solange Krankheit besteht | Möglich |
| Aufstockung (§1573 Abs.2) | Befristet, oft 3-7 Jahre | Bei langer Ehe möglich |
| Erwerbslosigkeit (§1573 Abs.1) | Bis zur Wiedereingliederung | Selten |
| Ausbildung (§1575) | Dauer der Ausbildung | Nein |
Eine lange Ehe allein begründet keinen unbefristeten Anspruch. Entscheidend ist ob ehebedingte Nachteile vorliegen, also konkrete berufliche oder wirtschaftliche Einbußen durch die Ehe.
Wann endet der Ehegattenunterhalt vorzeitig?
Neben der regulären Befristung durch das Gericht gibt es Ereignisse, die den Anspruch sofort beenden.
- Wegfall der Bedürftigkeit: Ein neuer Job mit ausreichendem Einkommen, eine Erbschaft oder der Beginn einer Rente können den Anspruch beenden.
- Verfestigte neue Lebensgemeinschaft: Lebt der Berechtigte dauerhaft mit einem neuen Partner zusammen, entfällt der Anspruch. Der BGH setzt als Richtwert etwa zwei bis drei Jahre Zusammenleben an, abhängig vom Einzelfall.
- Tod des Pflichtigen: Der persönliche Unterhaltsanspruch erlischt. Allerdings kann der Berechtigte unter Umständen Ansprüche gegen den Nachlass geltend machen.
- Verzicht: Durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann vor oder nach der Scheidung auf zukünftigen Unterhalt verzichtet werden.
- Gerichtliche Befristung: Das Familiengericht kann den Unterhalt nach §1578b BGB auch ohne Zustimmung des Berechtigten befristen oder herabsetzen, wenn keine dauerhaften ehebedingten Nachteile vorliegen.
Die folgende Checkliste hilft bei der ersten Einschätzung ob ein Anspruch weiterläuft oder gefährdet ist:
Checkliste: Läuft der Unterhalt weiter?
- Liegt der Unterhaltsgrund noch vor (z.B. Kind wird betreut, Krankheit besteht)?
- Hat der Berechtigte kein ausreichendes eigenes Einkommen aufgebaut?
- Besteht keine neue verfestigte Lebensgemeinschaft (unter 2 Jahren)?
- Hat das Gericht keine Befristung nach §1578b BGB ausgesprochen?
- Sind weiterhin ehebedingte Nachteile nachweisbar?
Wenn alle fünf Punkte zutreffen, läuft der Anspruch in der Regel weiter.
Wohnvorteil beim Ehegattenunterhalt: Zwei verschiedene Regeln
Wer den Ehegattenunterhalt berechnen möchte, muss den Wohnvorteil kennen. Er klingt nach einem technischen Detail, In der Praxis kann er den Unterhalt um mehrere hundert Euro im Monat verschieben, und die Berechnung ändert sich nach der Scheidung grundlegend.
Während der Trennungszeit: Wohnvorteil = ortsübliche Miete einer angemessenen Singlewohnung am Ort.
Nach der Scheidung: Wohnvorteil = ortsübliche Marktmiete des gesamten Objekts, das der Partner bewohnt.
| Zeitraum | Berechnungsgrundlage | Beispielbetrag |
|---|---|---|
| Während Trennung | Miete einer Singlewohnung am Ort | 400€ / Monat |
| Nach Scheidung | Marktmiete des bewohnten Eigenheims | 900€ / Monat |
| Gegenüber Kindern | Immer Marktmiete, unabhängig vom Zeitraum | 900€ / Monat |
Der Unterschied ist erheblich. Wer nach der Scheidung im gemeinsamen Eigenheim bleibt, muss mit einem deutlich höheren Wohnvorteil rechnen als während der Trennungszeit. Das erhöht das bereinigte Einkommen und damit den zu zahlenden Unterhalt.
Ehegattenunterhalt bei Sonderfällen: Pflegeheim, Selbstständige, Steuer
Der Ehegattenunterhalt-Rechner oben deckt die Standardfälle ab. Drei Sonderfälle tauchen in der Standardberechnung nicht auf, aber in der Praxis häufiger vorkommen als erwartet.
Pflegeheim
Zieht ein Ehegatte nach der Scheidung ins Pflegeheim, bleibt der Unterhaltsanspruch bestehen. Die Pflegeheimkosten gelten als Bedarf. Eigene Rente, Pflegegeld und Leistungen der Pflegeversicherung werden angerechnet. Was danach noch fehlt, kann als Unterhalt eingefordert werden. Dieser Fall ist unter dem Stichwort „Ehegattenunterhalt Pflegeheim“ ein eigener Rechtsbereich und sollte anwaltlich geprüft werden.
Selbstständige
Bei Selbstständigen ist die Einkommensbasis nicht das monatliche Nettoeinkommen, sondern der Durchschnittsgewinn der letzten drei Jahre. Schwankende Jahresgewinne werden ausgeglichen. Mutwillige Einkommensminderung, etwa durch künstlich gedrückte Gewinne, führt dazu dass das Gericht ein fiktives Einkommen ansetzt.
Steuerliche Behandlung
Ehegattenunterhalt ist steuerlich relevant für beide Seiten:
- Der Zahlende kann bis zu 13.805€ jährlich als Sonderausgaben abziehen (Realsplitting, §10 Abs. 1a EStG). Voraussetzung ist die Zustimmung des Empfängers.
- Der Empfänger muss den Unterhalt als sonstige Einkünfte versteuern (§22 Nr. 1a EStG).
- Ohne Zustimmung des Empfängers kann der Zahlende den Unterhalt nur als außergewöhnliche Belastung bis 11.784€ abziehen (geringere Steuerersparnis).
Ehegattenunterhalt mit Kindern: Reihenfolge und Auswirkung auf die Höhe
Kinder verändern die Berechnung des Ehegattenunterhalts auf zwei Ebenen: Sie mindern das für den Ehegattenunterhalt verfügbare Einkommen, und sie können gleichzeitig den Unterhaltsgrund für den betreuenden Elternteil begründen.
Kindesunterhalt geht dem Ehegattenunterhalt nach §1609 BGB immer vor. Er wird vom bereinigten Nettoeinkommen abgezogen, bevor die Ehegattenunterhalt-Berechnung beginnt.
Ein konkretes Beispiel: Partner A verdient bereinigt 3.500€ und zahlt 600€ Kindesunterhalt. Für die Ehegattenunterhalt-Berechnung stehen noch 2.900€ zur Verfügung. Das kann den Ehegattenunterhalt erheblich reduzieren.
Der betreuende Elternteil ist durch §1570 BGB geschützt: Wer ein kleines Kind betreut, muss nicht sofort vollzeit erwerbstätig sein. Erzielt der Betreuende trotzdem Einkommen über das zumutbare Maß hinaus, wird dieses überobligatorische Einkommen nur zur Hälfte auf den Unterhaltsbedarf angerechnet.
Kindesunterhalt separat berechnen: Unterhaltsrechner.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Ehegattenunterhalt bei 2.000€ Netto?
Bei 2.000€ netto des Pflichtigen und keinem Einkommen des Berechtigten: Berufsbedingte Aufwendungen 100€ (5%), bereinigtes Einkommen 1.900€. Davon bleiben nach Selbstbehalt (1.600€) noch 300€ für den Unterhalt. 3/7 davon ergeben rund 129€. Bei eigenem Einkommen des Berechtigten reduziert sich der Betrag entsprechend. Dieser Fall zeigt: Niedriges Einkommen des Pflichtigen macht Ehegattenunterhalt oft nicht realisierbar.
Kann man auf Ehegattenunterhalt verzichten?
Ja. Auf nachehelichen Unterhalt kann durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung oder einen Ehevertrag verzichtet werden. Auf Trennungsunterhalt dagegen nicht. Ein Verzicht sollte notariell beurkundet werden, damit er im Streitfall gilt.
Was ist der Unterschied zwischen Ehegattenunterhalt und Trennungsunterhalt?
Trennungsunterhalt gilt während der Trennungszeit nach §1361 BGB und entsteht automatisch ohne Unterhaltsgrund. Ehegattenunterhalt gilt nach der Scheidung nach §1569 ff. BGB und erfordert zwingend einen der gesetzlichen Unterhaltsgründe. Beide müssen getrennt voneinander geltend gemacht werden.
Zahlt man Ehegattenunterhalt lebenslang?
Nur in Ausnahmefällen. Lebenslanger Unterhalt kommt vor allem bei dauerhafter Krankheit oder sehr langer Ehe mit erheblichen ehebedingten Nachteilen in Betracht. In den meisten Fällen begrenzt das Gericht den Unterhalt zeitlich nach §1578b BGB, sobald ehebedingte Nachteile ausgeglichen sind.
Was passiert wenn der Pflichtige nicht zahlt?
Der Anspruch kann gerichtlich vollstreckt werden. Zunächst sollte der Unterhalt schriftlich und nachweisbar eingefordert werden. Zahlt der Pflichtige weiterhin nicht, kann ein Vollstreckungstitel beim Familiengericht beantragt werden. Eine Lohn- oder Kontopfändung ist dann möglich. Ein Fachanwalt für Familienrecht kann diesen Prozess begleiten.
Fazit
Ehegattenunterhalt lässt sich in drei Schritten einschätzen. Schritt 1: Unterhaltsgrund prüfen (§1570 bis §1576). Ohne Grund gibt es keinen Anspruch, unabhängig von der Ehedauer. Schritt 2: Ehegattenunterhalt berechnen mit dem Rechner oben, bereinigtes Nettoeinkommen beider Partner eingeben und Orientierungswert ablesen. Schritt 3: Dauer einschätzen, ehebedingte Nachteile und §1578b BGB berücksichtigen. Bei Abweichungen vom Richtwert oder komplexen Einkommensverhältnissen ist ein Fachanwalt für Familienrecht der richtige nächste Schritt.
