📈 Indexmiete Rechner: Neue Miete nach Verbraucherpreisindex berechnen
Neue Miete nach Verbraucherpreisindex (VPI) berechnen § 557b BGB
✓ VPI-Tabelle integriert ✓ § 557b BGB ✓ Mietrecht-II-Hinweis ✓ Wirksamkeitsdatum| Jahr | Jahresdurchschnitt VPI | Veränderung zum Vorjahr |
|---|---|---|
| 2020 | 100,0 | — |
| 2021 | 103,1 | +3,1 % |
| 2022 | 110,2 | +6,9 % |
| 2023 | 117,5 | +5,9 % |
| 2024 | 120,5 | +2,5 % |
| 2025 | 122,8 | +1,9 % |
| 2026 (bis Mai) | 125,0 | +1,8 % |
Externe Quelle
- Statistisches Bundesamt: Offizielle monatliche VPI-Werte
Verwandte Rechner
- Brutto-Netto-Rechner: Nettogehalt berechnen
- Kreditrechner: Monatliche Kreditrate berechnen
- Baufinanzierungsrechner: Immobilienfinanzierung planen
Bei einer Indexmiete ist die Kaltmiete direkt an den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Steigt der VPI, darf der Vermieter die Miete im selben Verhältnis erhöhen. Der Indexmiete Rechner oben ermittelt die neue Miete in Sekunden, inklusive Hinweis auf die geplante Mietrecht-II-Reform. Statt selbst zu rechnen, gibst du einfach deine Werte ein.
Indexmiete berechnen: Die Formel nach § 557b BGB
Rechtsgrundlage ist § 557b BGB, der die Indexmiete für Wohnraum in Deutschland regelt. Die Vertragsparteien müssen sie schriftlich vereinbaren, eine nachträgliche Kopplung an den Index ist nicht möglich.
Neue Miete = alte Miete × (aktueller VPI ÷ Basis-VPI)
Prozentuale Steigerung = (aktueller VPI ÷ Basis-VPI − 1) × 100
Der Basis-VPI ist der Indexstand bei Vertragsbeginn oder bei der letzten Mietanpassung, je nachdem was später liegt. Eine erneute Anpassung darf frühestens nach zwölf Monaten erfolgen.
Rechenbeispiel mit echten Zahlen
Ausgangslage: Kaltmiete 800 €, Basis-VPI 105,2 (Januar 2022), aktueller VPI 125,0.
- Steigerung: (125,0 ÷ 105,2 − 1) × 100 = 18,8 %
- Neue Miete: 800 € × 1,188 = 950,57 €
- Erhöhung in Euro: 150,57 € monatlich
Verbraucherpreisindex: Was er ist und wie er entsteht
Der Verbraucherpreisindex misst monatlich die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte in Deutschland kaufen. Grundlage ist ein Warenkorb mit rund 700 Güterarten, von Lebensmitteln über Energie bis zu Dienstleistungen.
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht die Werte monatlich. Aktuelles Basisjahr ist 2020 mit dem Indexwert 100. Ältere Mietverträge nutzen teils noch ein früheres Basisjahr.
| Jahr | VPI-Jahresdurchschnitt | Veränderung zum Vorjahr |
|---|---|---|
| 2020 | 100,0 | — |
| 2021 | 103,1 | +3,1 % |
| 2022 | 110,2 | +6,9 % |
| 2023 | 117,5 | +5,9 % |
| 2024 | 120,5 | +2,5 % |
| 2025 | 122,8 | +1,9 % |
Welches Basisjahr gilt für meinen Vertrag?
Das Basisjahr richtet sich danach, wann der VPI zuletzt umgestellt wurde. Aktuell gilt 2020=100, davor galten 2015=100, 2010=100 und 2005=100. Verträge mit unterschiedlichen Basisjahren lassen sich nicht direkt vergleichen, da die Indexwerte auf unterschiedlichen Bezugspunkten beruhen.
Für die Berechnung zählt immer das Basisjahr, das zum Zeitpunkt des Basis-VPI gültig war. Der Indexmiete-Rechner verlangt daher zwei zueinander passende VPI-Werte. Destatis stellt auf seiner Website Umrechnungstabellen zwischen den verschiedenen Basisjahren bereit.
Mieterhöhung bei Indexmiete: Form, Frist, Wirksamkeit
Die Mieterhöhung muss schriftlich erfolgen und den konkreten VPI-Wert sowie die Berechnung enthalten. Eine formlose oder mündliche Ankündigung reicht nicht aus.
- Wirksamkeit: frühestens zum Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung.
- Mindestlaufzeit: zwölf Monate zwischen zwei Anpassungen.
- Ausschluss anderer Gründe: Erhöhungen wegen der Vergleichsmiete oder nach Modernisierung sind während der Indexmiete-Laufzeit ausgeschlossen.
- Keine Kombination: Indexmiete und Staffelmiete dürfen nicht gleichzeitig vereinbart werden.
Mieter sollten jede Erhöhungserklärung gegen die offiziellen VPI-Werte prüfen, bevor sie zahlen. Rechenfehler oder ein falsch gewählter Basismonat kommen in der Praxis häufiger vor, als man denkt.
Mietrecht II 2026: Geplanter Deckel für angespannte Märkte
Das Bundeskabinett hat am 29. April 2026 einen Regierungsentwurf beschlossen, der Indexmieterhöhungen in angespannten Wohnungsmärkten begrenzen soll.
Wichtig: Dieses Gesetz ist noch nicht in Kraft. Der Entwurf muss noch Bundestag und Bundesrat durchlaufen. Ein Inkrafttreten ist realistisch frühestens im Herbst oder Ende 2026 zu erwarten.
Geplant ist eine Halbierungsregel: Steigt der VPI um bis zu drei Prozent, zählt die volle Erhöhung wie bisher. Liegt die Steigerung darüber, wird nur die Hälfte des übersteigenden Anteils mieterhöhend berücksichtigt.
- VPI steigt um 7 % → die ersten 3 % zählen voll, von den restlichen 4 % nur die Hälfte (2 %)
- Zulässige Erhöhung wäre damit 5 % statt 7 %
- Die Regel greift nur in als angespannt eingestuften Wohnungsmärkten
- Betroffen wären laut Entwurf auch bestehende Indexmietverträge
Indexmiete vs. Vergleichsmiete vs. Staffelmiete
Drei Modelle stehen Vermietern für Mieterhöhungen zur Verfügung, mit unterschiedlichen Mechanismen.
| Modell | Rechtsgrundlage | Kappungsgrenze |
|---|---|---|
| Vergleichsmiete | § 558 BGB | 15–20 % in 3 Jahren |
| Staffelmiete | § 557a BGB | feste Beträge im Vertrag |
| Indexmiete | § 557b BGB | aktuell keine |
Vergleichsmiete orientiert sich am örtlichen Mietspiegel und kennt eine feste Kappungsgrenze. Staffelmiete legt Erhöhungsbeträge schon bei Vertragsschluss fest, unabhängig von der Inflation. Indexmiete bietet derzeit keine Kappungsgrenze, dafür automatische Kopplung an die tatsächliche Preisentwicklung.
Welches Modell sich lohnt, hängt stark von der erwarteten Inflation ab. Wer ohnehin schon einen Indexmietvertrag hat, kann mit dem Indexmiete-Rechner schnell prüfen, wie stark sich die nächste Erhöhung tatsächlich auswirkt, bevor er reagiert.
Häufige Fragen
Gilt die Indexmiete auch für Gewerberäume?
Ja, bei Gewerbemietverträgen war die Indexmiete schon vor 1993 üblich, deutlich länger als bei Wohnraum. Die Berechnung folgt derselben Formel, allerdings ohne die Mieterschutzregeln des § 557b BGB, die nur für Wohnraummietverträge gelten.
Kann ich die Indexmiete rückwirkend berechnen?
Die Berechnung selbst lässt sich für jeden beliebigen Zeitraum rückwirkend durchführen, sofern die historischen VPI-Werte vorliegen. Eine rückwirkende Mieterhöhung gegenüber dem Mieter ist jedoch nur eingeschränkt möglich und an die Zugangsregeln der Erhöhungserklärung gebunden.
Wie berechne ich die Indexmiete über mehrere Jahre?
Die Formel bleibt identisch: aktueller VPI geteilt durch den ursprünglichen Basis-VPI, unabhängig davon wie viele Jahre dazwischen liegen. Wichtig ist nur, dass zwischen zwei tatsächlichen Mieterhöhungen mindestens zwölf Monate liegen müssen.
Wo finde ich den aktuellen Verbraucherpreisindex?
Der VPI wird monatlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht und ist auf destatis.de frei zugänglich. Tab 2 des Indexmiete-Rechners zeigt zusätzlich Jahresdurchschnittswerte zur schnellen Orientierung.
Darf die Miete bei sinkendem VPI auch sinken?
Ja. Die Indexmiete funktioniert in beide Richtungen. Sinkt der Verbraucherpreisindex gegenüber dem Basiswert, kann der Mieter eine entsprechende Mietsenkung verlangen. In der Praxis ist das selten, da der VPI in Deutschland über längere Zeiträume meist steigt.
Fazit
Der Indexmiete Rechner liefert die neue Miete nach § 557b BGB auf Basis der offiziellen VPI-Werte des Statistischen Bundesamts. Für Verträge in angespannten Wohnungsmärkten lohnt sich zusätzlich ein Blick auf die geplante Mietrecht-II-Reform, auch wenn diese noch nicht in Kraft ist. Bei konkreten Streitfragen hilft ein Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht weiter.
