🎁 Schenkungssteuer Rechner
Schenkungssteuer berechnen — mit Freibeträgen, 10-Jahres-Regel & Steuerklassen
✓ Freibeträge nach § 16 ErbStG ✓ 10-Jahres-Zyklus § 14 ✓ Familien-Splitting| Verwandtschaftsverhältnis | Freibetrag | Steuerklasse |
|---|---|---|
| Ehegatte / eingetr. Lebenspartner | 500.000 € | Klasse I |
| Kind / Stiefkind | 400.000 € | Klasse I |
| Enkelkind (Eltern bereits verstorben) | 400.000 € | Klasse I |
| Enkelkind (Eltern leben noch) | 200.000 € | Klasse I |
| Eltern / Großeltern (bei Schenkung) | 20.000 € | Klasse II |
| Geschwister | 20.000 € | Klasse II |
| Nichte / Neffe | 20.000 € | Klasse II |
| Schwiegerkind / Schwiegereltern | 20.000 € | Klasse II |
| Geschiedener Ehegatte | 20.000 € | Klasse II |
| Stief-/Pflegeeltern | 20.000 € | Klasse II |
| Sonstige Personen (nicht verwandt) | 20.000 € | Klasse III |
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| Steuerpfl. Erwerb bis | Klasse I | Klasse II | Klasse III |
|---|---|---|---|
| 75.000 € | 7% | 15% | 30% |
| 300.000 € | 11% | 20% | 30% |
| 600.000 € | 15% | 25% | 30% |
| 6.000.000 € | 19% | 30% | 30% |
| 13.000.000 € | 23% | 35% | 50% |
| 26.000.000 € | 27% | 40% | 50% |
| über 26.000.000 € | 30% | 43% | 50% |
Klasse I: Ehegatten, Kinder, Stiefkinder, Enkel, Eltern/Großeltern (bei Erbschaft)
Klasse II: Eltern/Großeltern (bei Schenkung), Geschwister, Nichten/Neffen, Schwiegerkinder, geschiedene Ehegatten
Klasse III: Alle übrigen Personen (z.B. Lebensgefährte ohne Ehe, entfernte Verwandte, Fremde)
Der Schenkungssteuer Rechner ermittelt in wenigen Schritten, wie hoch die Schenkungssteuer fur eine konkrete Schenkung ausfallt. Eingegeben werden der Wert der Schenkung, das Verwandtschaftsverhaltnis zwischen Schenker und Beschenktem sowie eventuelle Schulden oder Vorschenkungen der letzten zehn Jahre. Der Rechner berucksichtigt dabei den personlichen Freibetrag nach Paragraph 16 ErbStG, die zutreffende Steuerklasse nach Paragraph 15 ErbStG und den anwendbaren Steuersatz nach Paragraph 19 ErbStG. Die weiteren Reiter zeigen eine Ubersicht aller Freibetrage, die vollstandige Steuersatztabelle sowie ein Familien-Splitting, mit dem sich eine grosse Schenkung auf mehrere Personen aufteilen lasst, um mehrere Freibetrage gleichzeitig zu nutzen.
Wer schnell wissen will, wie hoch die Schenkungssteuer im eigenen Fall ist, kann mit dem Rechner oben in weniger als einer Minute ein konkretes Ergebnis erhalten, ohne die Berechnung von Hand durchfuhren zu mussen.
Wie hoch ist die Schenkungssteuer in Deutschland?
Wie hoch die Schenkungssteuer ausfallt, hangt von zwei Faktoren ab: dem Verwandtschaftsverhaltnis zwischen Schenker und Empfanger und der Hohe der Schenkung nach Abzug des personlichen Freibetrags. Eine Schenkung ist in Deutschland eine unentgeltliche Zuwendung unter Lebenden im Sinne von Paragraph 7 ErbStG. Besteuert wird nicht der gesamte Wert der Zuwendung, sondern nur der Betrag, der den personlichen Freibetrag ubersteigt. Liegt der Wert der Schenkung unterhalb des Freibetrags, ist die Schenkungssteuer null.
Grundformel der Schenkungssteuer:
Steuerpflichtiger Erwerb = Wert der Schenkung minus Schulden minus Freibetrag
Schenkungssteuer = Steuerpflichtiger Erwerb mal Steuersatz nach Steuerklasse
Beispiel zur Berechnung der Schenkungssteuer: Ein Kind erhalt von einem Elternteil 450.000 Euro. Der Freibetrag fur Kinder betragt 400.000 Euro. Der steuerpflichtige Erwerb betragt somit 50.000 Euro. In Steuerklasse I gilt fur diese Wertstufe ein Steuersatz von 7 Prozent, sodass eine Schenkungssteuer von 3.500 Euro anfallt. Wie hoch die Schenkungssteuer in einem konkreten Fall tatsachlich ausfallt, lasst sich mit dem Rechner oben direkt fur den eigenen Betrag und das eigene Verwandtschaftsverhaltnis ermitteln.
Freibetrage bei der Schenkungssteuer nach Verwandtschaftsgrad
Der personliche Freibetrag richtet sich nach Paragraph 16 ErbStG und hangt vom Verwandtschaftsverhaltnis ab. Je naher die Verwandtschaft, desto hoher der Freibetrag und desto gunstiger die Steuerklasse, und desto niedriger fallt am Ende die zu zahlende Schenkungssteuer aus.
| Verwandtschaftsverhaltnis | Freibetrag | Steuerklasse |
|---|---|---|
| Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner | 500.000 Euro | I |
| Kind oder Stiefkind | 400.000 Euro | I |
| Enkelkind, Eltern bereits verstorben | 400.000 Euro | I |
| Enkelkind, Eltern leben noch | 200.000 Euro | I |
| Eltern oder Grosseltern (bei Schenkung) | 20.000 Euro | II |
| Geschwister, Nichte oder Neffe | 20.000 Euro | II |
| Schwiegerkind, geschiedener Ehegatte | 20.000 Euro | II |
| Nicht verwandte Personen | 20.000 Euro | III |
Wichtig bei Eltern und Grosseltern: Bei einer Schenkung an Eltern oder Grosseltern gilt Steuerklasse II mit nur 20.000 Euro Freibetrag. Bei einer Erbschaft hingegen gilt fur dieselben Personen Steuerklasse I mit 100.000 Euro Freibetrag. Dieser Unterschied zwischen Schenkung und Erbschaft wird haufig ubersehen.
Schenkungssteuer bei Geschwistern, Neffen und nicht verwandten Personen: Wie hoch?
Wie hoch die Schenkungssteuer unter Geschwistern oder fur entferntere Verwandte ausfallt, uberrascht viele, da der Freibetrag in diesen Fallen mit nur 20.000 Euro deutlich niedriger liegt als bei Kindern oder Ehegatten. Geschwister, Nichten, Neffen und Schwiegerkinder fallen in Steuerklasse II mit Steuersatzen zwischen 15 und 43 Prozent. Wie hoch die Schenkungssteuer bei nicht verwandten Personen ist, zeigt sich in Steuerklasse III: Hier gilt ein Mindeststeuersatz von 30 Prozent, der ab 13 Millionen Euro auf 50 Prozent steigt.
Diese hohere Belastung fur entferntere Verwandte und Dritte ist einer der Hauptgrunde, warum bei grosseren Vermogensubertragungen fruhzeitige Planung sinnvoll ist. Wer wissen mochte, wie hoch die Schenkungssteuer im eigenen Verwandtschaftsverhaltnis konkret ausfallt, kann den Rechner oben mit dem jeweiligen Betrag direkt testen.
Die Zehnjahresfrist nach Paragraph 14 ErbStG
Eine der wichtigsten Regelungen bei der Berechnung der Schenkungssteuer ist die Zehnjahresfrist. Alle Schenkungen, die dieselbe Person von demselben Schenker innerhalb von zehn Jahren erhalt, werden nach Paragraph 14 ErbStG zusammengerechnet. Der personliche Freibetrag steht fur diesen Zeitraum nur einmal zur Verfugung.
Gleichzeitig bedeutet diese Regel auch, dass der Freibetrag nach Ablauf von zehn Jahren erneut vollstandig genutzt werden kann. Wer fruhzeitig beginnt und Vermogen in mehreren Schritten uber mehrere Zehnjahreszeitraume verteilt ubertragt, kann auf diese Weise erhebliche Betrage vollstandig steuerfrei weitergeben. Bei der Berechnung einer aktuellen Schenkung mussen daher fruhere Schenkungen derselben Person innerhalb der letzten zehn Jahre als Vorschenkung berucksichtigt werden, da sie den steuerpflichtigen Erwerb und damit die Hohe der Schenkungssteuer direkt beeinflussen.
Schenkungssteuer bei Immobilien und Grundstucken
Bei einer Immobilienschenkung wird nicht der Kaufpreis oder ein selbst geschatzter Wert zugrunde gelegt, sondern der vom Finanzamt ermittelte Grundbesitzwert. Dieser wird je nach Immobilienart nach dem Vergleichswertverfahren, dem Ertragswertverfahren oder dem Sachwertverfahren im Rahmen der sogenannten Bedarfsbewertung festgestellt. Dieser Wert kann erheblich vom Verkehrswert abweichen und ist massgeblich fur die Berechnung des steuerpflichtigen Erwerbs.
Eine Besonderheit bei Immobilienschenkungen ist die sogenannte Familienheim-Befreiung nach Paragraph 13 ErbStG: Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Schenkung einer selbst genutzten Immobilie an den Ehegatten vollstandig steuerfrei erfolgen, unabhangig vom Wert. Fur die Berechnung des reinen Geldwerts einer Schenkung, etwa nach Ermittlung des Grundbesitzwerts durch das Finanzamt, kann der Rechner oben verwendet werden, indem dieser Wert als Schenkungswert eingegeben wird.
Schenkung mit Niessbrauch oder Wohnrecht
Wird eine Immobilie verschenkt, behalt sich der Schenker aber ein lebenslanges Niessbrauchrecht oder Wohnrecht vor, mindert dieser Vorbehalt den steuerpflichtigen Wert der Schenkung. Der Wert des Niessbrauchs oder Wohnrechts wird als Kapitalwert berechnet, der sich aus dem Jahreswert der Nutzung und einem altersabhangigen Vervielfaltiger nach Paragraph 14 BewG ergibt. Je junger der Schenker und je hoher seine statistische Lebenserwartung, desto hoher fallt der Kapitalwert des vorbehaltenen Rechts aus und desto starker reduziert sich der steuerpflichtige Wert der Immobilienschenkung.
Auch bei einem zinslosen Darlehen zwischen Privatpersonen kann eine Schenkung in Form eines Zinsvorteils vorliegen, deren Wert sich aus der Differenz zum marktublichen Zins uber die Laufzeit ergibt. Diese Sonderfalle erfordern eine individuelle Bewertung und sind im Ergebnis des Rechners nicht automatisch enthalten.
Familien-Splitting: Eine Schenkung auf mehrere Personen aufteilen
Da jede Person ihren eigenen personlichen Freibetrag nach Paragraph 16 ErbStG hat, kann es steuerlich deutlich gunstiger sein, ein grosseres Vermogen nicht an eine einzige Person, sondern auf mehrere Angehorige zu verteilen. Eine Schenkung von 800.000 Euro an ein einzelnes Kind uberschreitet den Freibetrag von 400.000 Euro um 400.000 Euro und lost entsprechend Schenkungssteuer aus. Wird derselbe Betrag stattdessen zu gleichen Teilen an den Ehegatten und zwei Kinder verteilt, bleibt die Summe unter den jeweiligen Freibetragen und es fallt unter Umstanden gar keine Steuer an.
Das Familien-Splitting im Rechner zeigt diesen Vergleich konkret: Es berechnet die Gesamtsteuer bei Aufteilung auf mehrere Personen und stellt sie der hypothetischen Steuer gegenuber, die bei einer einzigen Schenkung in gleicher Hohe anfallen wurde.
Haufige Fragen zur Schenkungssteuer
Fazit zum Schenkungssteuer Rechner
Der Schenkungssteuer Rechner zeigt auf Basis von Schenkungswert, Verwandtschaftsverhaltnis und Vorschenkungen direkt, wie hoch die Schenkungssteuer ausfallt. Massgeblich sind dabei der personliche Freibetrag, die zutreffende Steuerklasse und etwaige Vorschenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre. Sonderfalle wie Immobilien mit Niessbrauch, Betriebsvermogen oder die Familienheim-Befreiung erfordern haufig eine zusatzliche individuelle Bewertung. Die hier ermittelten Werte ersetzen keine steuerliche Beratung und dienen ausschliesslich der ersten Orientierung.
