⚖️ Mindestlohnrechner: Aktuelle Höhe, Berechnung und Ausnahmen 2026
Stundenlohn ↔ Monatsgehalt · Branchenmindestlöhne · Ausnahmen
Mindestlohn 2026: 13,90 €/Std.| Branche | ca. €/Std. |
|---|---|
| Allgemein, gesetzlich | 13,90 |
| Bauhauptgewerbe, Hilfskräfte | 14,30 |
| Bauhauptgewerbe, Fachkräfte | 15,40 |
| Pflege, Hilfskräfte | 15,50 |
| Pflege, qualifiziert | 17,35 |
| Pflege, Fachkraft | 20,50 |
| Gebäudereinigung, Innen | 14,25 |
| Gebäudereinigung, Glas/Fassade | 17,67 |
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Diese Zahl betrifft fast jeden Arbeitnehmer in Deutschland direkt.
Ein Mindestlohnrechner hilft dabei, diesen Wert schnell auf das eigene Gehalt zu übertragen. Ob Stundenlohn oder Monatsgehalt, beide Richtungen lassen sich einfach berechnen.
In diesem Text erfährst du die aktuelle Höhe, wie sich der Mindestlohn seit 2015 entwickelt hat und welche Ausnahmen gelten. Am Ende weißt du auch, wann Branchenmindestlöhne den gesetzlichen Satz übertreffen.
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026
Diese Frage stellen sich die meisten Arbeitnehmer und Arbeitgeber zuerst. Die Antwort lässt sich klar und ohne Umwege nennen.
Die aktuelle Zahl, sofort und klar genannt
Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde. Diese Regelung betrifft nahezu alle Arbeitsverhältnisse in Deutschland.
Zuvor lag der Wert bei 12,82 Euro, gültig vom 1. Januar 2025 bis Ende 2025.
Was das bei Vollzeit im Monat bedeutet
Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt sich daraus ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.409 Euro. Diese Umrechnung nennt sich verstetigtes Monatsgehalt.
Der Begriff bedeutet, dass jeden Monat derselbe Betrag gezahlt wird, unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Werktage.
Bereits beschlossene Erhöhung für 2027
Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn weiter auf 14,60 Euro pro Stunde. Diese Erhöhung ist bereits gesetzlich festgelegt, keine bloße Ankündigung.
Bei gleicher Wochenarbeitszeit entspricht das dann einem Bruttomonatsgehalt von etwa 2.531 Euro.
Was ist der gesetzliche Mindestlohn überhaupt
Hinter der einfachen Zahl steckt eine klare rechtliche Definition. Sie bildet die Grundlage für alle weiteren Regeln.
Definition nach dem Mindestlohngesetz
Der gesetzliche Mindestlohn ist die unterste Lohngrenze, die pro tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde nicht unterschritten werden darf. Grundlage dafür ist das Mindestlohngesetz, kurz MiLoG.
Diese Grenze gilt unabhängig vom Umfang der Tätigkeit oder der Nationalität der Beschäftigten.
Für wen der Mindestlohn grundsätzlich gilt
Der gesetzliche Mindestlohn erfasst nahezu alle Beschäftigungsformen in Deutschland.
- Minijobberinnen und Minijobber, ohne Ausnahme bei der Stundenvergütung
- Saisonarbeitskräfte, etwa in der Landwirtschaft oder Gastronomie
- Ausländische Beschäftigte, unabhängig vom Sitz des Arbeitgebers
Auch wer bei einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland angestellt ist, hat Anspruch auf den deutschen Mindestlohn, sobald die Arbeit in Deutschland stattfindet.
Seit wann gibt es den Mindestlohn in Deutschland
Der gesetzliche Mindestlohn ist inzwischen ein fester Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts. Seine Geschichte reicht gut ein Jahrzehnt zurück.
Einführung im Jahr 2015
Am 1. Januar 2015 trat der allgemeine gesetzliche Mindestlohn erstmals in Kraft. Damals lag die Höhe bei 8,50 Euro brutto pro Stunde.
Vor diesem Zeitpunkt gab es in Deutschland keine flächendeckende gesetzliche Lohnuntergrenze.
Entwicklung von 8,50 Euro bis heute, Jahr für Jahr
Seit der Einführung wurde der Mindestlohn mehrfach angepasst, meist in kleinen Schritten.
- 2015: 8,50 Euro, Einführung des gesetzlichen Mindestlohns
- 2022: einmaliger, außerplanmäßiger Sprung auf 12,00 Euro
- 2024: Anhebung auf 12,41 Euro
- 2025: Anhebung auf 12,82 Euro
- 2026: aktuelle Anhebung auf 13,90 Euro
- 2027: bereits beschlossene Erhöhung auf 14,60 Euro
Der Sprung im Jahr 2022 fällt besonders auf, da er außerhalb des üblichen Rhythmus erfolgte.
Wer über die Höhe entscheidet, die Mindestlohnkommission
Über die Höhe entscheidet nicht die Regierung allein, sondern eine unabhängige Mindestlohnkommission. Sie besteht aus Vertretern der Arbeitgeber, der Gewerkschaften und unabhängigen Mitgliedern.
Die Kommission gibt alle zwei Jahre eine Empfehlung ab, die anschließend per Rechtsverordnung umgesetzt wird.
Mindestlohn brutto oder netto, ein häufiges Missverständnis
Diese Frage sorgt immer wieder für Verwirrung. Dabei lässt sich der Unterschied klar erklären.
Warum der Mindestlohn immer brutto gemeint ist
Der gesetzliche Mindestlohn bezieht sich ausschließlich auf den Bruttobetrag pro Arbeitsstunde. Steuern und Sozialabgaben sind darin noch nicht abgezogen.
Diese Regel gilt unabhängig davon, ob es um Stundenlohn oder Monatsgehalt geht.
Wie viel netto bei Mindestlohn tatsächlich übrig bleibt
Bei 13,90 Euro Stundenlohn und 40 Wochenstunden entsteht ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.409 Euro.
In Steuerklasse 1, ohne Kinder und ohne Kirchensteuer, bleiben davon nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialabgaben schätzungsweise 1.700 bis 1.750 Euro netto übrig.
Der genaue Betrag hängt zusätzlich von Krankenkasse, Bundesland und persönlichen Freibeträgen ab.
Unterschied zwischen Brutto-Stundenlohn und Netto-Monatsgehalt
Der Brutto-Stundenlohn bleibt über das ganze Jahr konstant, unabhängig von persönlichen Abzügen. Das Netto-Monatsgehalt schwankt dagegen je nach individueller Steuerlast.
Für eine genaue Berechnung des Nettobetrags lohnt sich zusätzlich ein Blick in einen Brutto-Netto-Rechner.
Mindestlohn berechnen, Stundenlohn und Monatsgehalt
Die Umrechnung folgt einer festen, einfachen Formel. Beide Richtungen lassen sich damit gleichermaßen berechnen.
Formel von Stundenlohn zu Monatsgehalt
Die Formel lautet: Stundenlohn mal Wochenstunden mal 52 geteilt durch 12 ergibt das Monatsgehalt. Der Faktor 52 durch 12 entspricht rund 4,33 Wochen pro Monat.
Formel von Monatsgehalt zu Stundenlohn
Umgekehrt gilt: Monatsgehalt geteilt durch Wochenstunden mal 4,33 ergibt den Stundenlohn. Beide Formeln beruhen auf demselben Zusammenhang, nur in unterschiedlicher Richtung.
Rechenbeispiel bei 40 Stunden pro Woche
Bei 13,90 Euro Stundenlohn und 40 Wochenstunden ergibt sich: 13,90 mal 40 mal 4,33.
Das Ergebnis liegt bei rund 2.409 Euro brutto im Monat. Aufs Jahr gerechnet entspricht das etwa 28.912 Euro brutto.
Rechenbeispiel bei Teilzeit und reduzierten Wochenstunden
Bei 13,90 Euro Stundenlohn und 25 Wochenstunden ergibt sich ein deutlich geringeres Monatsgehalt.
13,90 mal 25 mal 4,33 ergibt rund 1.505 Euro brutto im Monat. Die Formel bleibt identisch, nur die Wochenstunden verändern sich.
Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn
Nicht jede Beschäftigung fällt automatisch unter den gesetzlichen Mindestlohn. Einige klar definierte Gruppen sind ausdrücklich ausgenommen.
Auszubildende und die eigene Mindestausbildungsvergütung
Auszubildende erhalten keinen gesetzlichen Mindestlohn. Stattdessen gilt die eigene Mindestausbildungsvergütung nach dem Berufsbildungsgesetz.
Diese Vergütung steigt in der Regel mit jedem weiteren Ausbildungsjahr an.
Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten
Wer unmittelbar vor Beginn einer neuen Beschäftigung langzeitarbeitslos war, fällt für die ersten sechs Monate nicht unter den Mindestlohn. Danach greift die reguläre Regelung vollständig.
Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung
Beschäftigte unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung sind vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen. Diese Ausnahme betrifft vor allem erste Jobs vor einer Ausbildung.
Pflichtpraktika und kurze Orientierungspraktika
Pflichtpraktika im Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium fallen nicht unter den Mindestlohn. Gleiches gilt für freiwillige Orientierungspraktika bis zu einer Dauer von drei Monaten.
Schüler und Ferienjobs, was wirklich gilt
Bei klassischen Ferienjobs, die kein Pflichtpraktikum darstellen, gilt der Mindestlohn dagegen ganz regulär.
- Pflichtpraktikum: keine Anwendung des Mindestlohns
- Freiwilliges Praktikum bis drei Monate: keine Anwendung
- Regulärer Ferienjob ohne Praktikumscharakter: voller Mindestlohn
Diese Unterscheidung wird in der Praxis häufig verwechselt.
Mindestlohn bei Minijob und geringfügiger Beschäftigung
Auch bei geringfügiger Beschäftigung gilt der gesetzliche Mindestlohn uneingeschränkt. Die Verdienstgrenze hängt dabei direkt mit dem Stundensatz zusammen.
Warum die Minijob-Grenze an den Mindestlohn gekoppelt ist
Seit 2022 ist die Minijob-Verdienstgrenze fest an den gesetzlichen Mindestlohn gebunden. Steigt der Mindestlohn, steigt automatisch auch die zulässige Verdienstgrenze.
Wie sich die Verdienstgrenze 2026 verändert hat
Mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 Euro liegt die Minijob-Grenze seit Januar 2026 bei 603 Euro im Monat. Zuvor betrug sie 556 Euro.
Zum 1. Januar 2027 steigt die Grenze mit der nächsten Mindestlohnerhöhung erneut an.
Maximale Arbeitsstunden innerhalb der Grenze
Bei exakt 13,90 Euro Stundenlohn sind innerhalb der Minijob-Grenze rund 43 Arbeitsstunden pro Monat möglich. Bei höherem Stundenlohn sinkt diese Zahl entsprechend.
Eine genaue Berechnung der maximalen Stundenzahl liefert der Minijob-Rechner, inklusive Arbeitgeberkosten und Nettobetrag.
Branchenmindestlöhne, wenn mehr als der gesetzliche Satz gilt
In manchen Branchen reicht der gesetzliche Mindestlohn allein nicht aus. Dort gelten höhere, verbindliche Branchenmindestlöhne.
Warum Branchenmindestlöhne rechtlich vorrangig sind
Branchenmindestlöhne beruhen auf Tarifverträgen, die per Rechtsverordnung für allgemeinverbindlich erklärt wurden. Sie gelten für alle Betriebe der jeweiligen Branche, unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft.
Ist ein Branchenmindestlohn höher als der gesetzliche Satz, hat er automatisch Vorrang.
Bauhauptgewerbe, Hilfskräfte und Fachkräfte im Vergleich
Im Bauhauptgewerbe gelten unterschiedliche Sätze je nach Qualifikation.
- Hilfskräfte: liegen meist bei etwa 14,30 Euro pro Stunde
- Fachkräfte: liegen meist bei etwa 15,40 Euro pro Stunde
Diese Werte können je nach Tarifgebiet leicht variieren.
Pflege, von Hilfskraft bis Pflegefachkraft
In der Pflegebranche fällt die Spannbreite besonders groß aus.
- Pflegehilfskräfte: etwa 15,50 Euro pro Stunde
- Qualifizierte Pflegehilfskräfte: etwa 17,35 Euro pro Stunde
- Pflegefachkräfte: etwa 20,50 Euro pro Stunde
Der Unterschied zwischen den Stufen zeigt deutlich, wie stark Qualifikation den Stundenlohn beeinflusst.
Gebäudereinigung, innen und außen unterschiedlich bezahlt
Auch in der Gebäudereinigung existieren zwei unterschiedliche Lohngruppen.
- Innenreinigung: etwa 14,25 Euro pro Stunde
- Glas- und Fassadenreinigung: etwa 17,67 Euro pro Stunde
Wer in einer dieser Branchen arbeitet, sollte immer den branchenspezifischen Satz prüfen, nicht nur den allgemeinen Mindestlohn.
Mindestlohn in einzelnen Branchen im Alltag
Nicht überall gibt es einen eigenen Tarifvertrag mit höheren Sätzen. In vielen Branchen bleibt der gesetzliche Mindestlohn die entscheidende Grenze.
Gastronomie und Einzelhandel
In der Gastronomie und im Einzelhandel gilt in der Regel der allgemeine gesetzliche Mindestlohn. Ein eigener, höherer Branchenmindestlohn existiert hier meist nicht.
Servicekräfte, Kellner oder Verkaufspersonal erhalten deshalb mindestens 13,90 Euro pro Stunde.
Reinigungskräfte und Aushilfen
Reinigungskräfte außerhalb der tariflich geregelten Gebäudereinigung sowie klassische Aushilfen fallen ebenfalls unter den gesetzlichen Mindestlohn.
Das betrifft besonders kurzfristige oder geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, bei denen kein spezieller Tarifvertrag greift.
Was passiert bei Unterschreitung des Mindestlohns
Wird der gesetzliche Mindestlohn nicht eingehalten, bleibt das nicht folgenlos. Sowohl Beschäftigte als auch Arbeitgeber sind davon betroffen.
Nachzahlungsanspruch für Beschäftigte
Wer weniger als den gesetzlichen Mindestlohn erhält, hat Anspruch auf Nachzahlung der Differenz. Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob eine niedrigere Vergütung schriftlich vereinbart wurde.
Eine solche Vereinbarung ist rechtlich unwirksam.
Bußgelder für Arbeitgeber nach dem Mindestlohngesetz
Arbeitgeber, die den Mindestlohn unterschreiten, riskieren empfindliche Bußgelder. Nach dem Mindestlohngesetz sind Bußgelder von bis zu 500.000 Euro möglich.
Zusätzlich droht bei schweren Verstößen der Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge.
Kontrolle durch den Zoll und Dokumentationspflichten
Die Einhaltung des Mindestlohns wird durch den Zoll überwacht, insbesondere im Rahmen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Arbeitgeber müssen in bestimmten Branchen Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit dokumentieren.
Diese Aufzeichnungen sind spätestens am siebten Tag nach der Arbeitsleistung anzufertigen und mehrere Jahre aufzubewahren.
Mindestlohn im internationalen Vergleich
Deutschland ist längst nicht das einzige Land mit einer gesetzlichen Lohnuntergrenze. Ein kurzer Blick über die Grenze ordnet den eigenen Wert besser ein.
Wie Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Ländern steht
Innerhalb der Europäischen Union zählt Deutschland mit 13,90 Euro pro Stunde zu den Ländern mit einem der höchsten gesetzlichen Mindestlöhne. Nur wenige Staaten liegen noch darüber.
Viele osteuropäische EU-Länder weisen dagegen deutlich niedrigere gesetzliche Mindestlöhne auf.
Länder mit höherem und niedrigerem Mindestlohn
International zeigt sich ein sehr unterschiedliches Bild.
- Höherer Mindestlohn: einzelne westeuropäische Länder wie Luxemburg
- Ähnliches Niveau: mehrere westeuropäische Nachbarländer
- Deutlich niedrigerer Mindestlohn: viele mittel- und osteuropäische Staaten
Diese Unterschiede erklären sich vor allem durch unterschiedliche Lohn- und Preisniveaus innerhalb der EU.
Typische Fehler beim Mindestlohn vermeiden
Manche Fehler tauchen beim Thema Mindestlohn immer wieder auf. Ein Blick auf die häufigsten Stolperfallen hilft, sie künftig zu vermeiden.
- Stundenlohn und Monatsgehalt bei der Berechnung verwechseln
- Höheren Branchenmindestlohn übersehen und nur den gesetzlichen Satz prüfen
- Ausnahmen falsch annehmen, etwa bei regulären Ferienjobs
- Bruttobetrag versehentlich als Nettobetrag missverstehen
- Minijob-Grenze nicht an die aktuelle Mindestlohnerhöhung anpassen
Eine kurze Kontrolle von Stundenlohn, Branche und Beschäftigungsart deckt die meisten dieser Fehler zuverlässig auf.
Mindestlohnrechner von rechneneinfach.de nutzen
Nach der Theorie folgt die praktische Anwendung. Wer schnell und zuverlässig prüfen möchte, findet hier das passende Werkzeug.
Stundenlohn oder Monatsgehalt direkt prüfen
Der Mindestlohnrechner berechnet wahlweise aus dem Stundenlohn oder dem Monatsgehalt, ob der gesetzliche Mindestlohn eingehalten wird. Beide Eingaberichtungen liefern dasselbe zuverlässige Ergebnis.
Zusätzlich zeigt der Rechner die Differenz zum aktuellen Mindestlohn direkt in Euro pro Stunde an.
Branchenmindestlohn im Vergleich auswählen
Über eine Auswahl lässt sich statt des allgemeinen Mindestlohns auch ein passender Branchenmindestlohn als Vergleichswert wählen. So zeigt der Mindestlohnrechner sofort, ob der tatsächlich geltende Satz eingehalten wird.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn aktuell?
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde.
Ist der Mindestlohn brutto oder netto gemeint?
Immer brutto, Steuern und Sozialabgaben werden erst danach vom Stundenlohn abgezogen.
Wie hoch ist der Mindestlohn bei Minijob?
Genauso hoch wie regulär, 13,90 Euro pro Stunde, unabhängig von der Beschäftigungsart.
Gilt der Mindestlohn auch für Schüler und Praktikanten?
Für reguläre Ferienjobs ja, für Pflichtpraktika und kurze Orientierungspraktika dagegen nicht.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber den Mindestlohn unterschreitet?
Beschäftigte haben Anspruch auf Nachzahlung, Arbeitgebern drohen Bußgelder bis 500.000 Euro.
Fazit
Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde, mit einer bereits beschlossenen Erhöhung für 2027. Die Berechnung folgt dabei einer klaren, festen Formel.
Wichtig bleibt der Unterschied zwischen brutto und netto sowie der Blick auf mögliche Branchenmindestlöhne. Ausnahmen betreffen nur klar definierte Gruppen wie Auszubildende oder Pflichtpraktikanten.
Für die schnelle Kontrolle lohnt sich trotzdem ein zuverlässiger Mindestlohnrechner. Er zeigt sofort, ob der eigene Lohn den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
