🎁 Schenkungssteuer Rechner

Schenkungssteuer berechnen — mit Freibeträgen, 10-Jahres-Regel & Steuerklassen

✓ Freibeträge nach § 16 ErbStG ✓ 10-Jahres-Zyklus § 14 ✓ Familien-Splitting
Angaben zur Schenkung
💡 10-Jahres-Regel (§ 14 ErbStG): Schenkungen derselben Person innerhalb von 10 Jahren werden zusammengerechnet. Der Freibetrag steht pro 10-Jahres-Zeitraum nur einmal zur Verfügung. Trage hier bereits genutzte Freibeträge der letzten 10 Jahre ein.
Freibetrag
Nach § 16 ErbStG
Steuerpfl. Erwerb
Nach Abzug
Steuersatz
Schenkungssteuer
Zu zahlen
📋 Schenkungssteuer — Berechnung im Detail
Wert der Schenkung
Abzgl. Schulden / Belastungen
Bereicherung (Nettowert)
Plus Vorschenkungen (10 Jahre)
Gesamtwert (kumuliert)
Verwandtschaftsverhältnis
Persönlicher Freibetrag (§ 16 ErbStG)
Steuerpflichtiger Erwerb
Steuerklasse (§ 15 ErbStG)
Anwendbarer Steuersatz (§ 19 ErbStG)
Zu zahlende Schenkungssteuer
Netto-Schenkung nach Steuer
⚠️ Hinweis: Diese Berechnung ist eine Schätzung auf Basis der allgemeinen Steuersätze nach § 19 ErbStG. Sonderregelungen wie Betriebsvermögen-Vergünstigungen (§§ 13a, 13b), Familienheim-Befreiung (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a) oder die Härtefallregelung (§ 19 Abs. 3) sind nicht berücksichtigt. Keine Steuerberatung — bitte einen Steuerberater für verbindliche Auskunft.
Freibeträge nach § 16 ErbStG — Schenkung & Erbschaft
VerwandtschaftsverhältnisFreibetragSteuerklasse
Ehegatte / eingetr. Lebenspartner500.000 €Klasse I
Kind / Stiefkind400.000 €Klasse I
Enkelkind (Eltern bereits verstorben)400.000 €Klasse I
Enkelkind (Eltern leben noch)200.000 €Klasse I
Eltern / Großeltern (bei Schenkung)20.000 €Klasse II
Geschwister20.000 €Klasse II
Nichte / Neffe20.000 €Klasse II
Schwiegerkind / Schwiegereltern20.000 €Klasse II
Geschiedener Ehegatte20.000 €Klasse II
Stief-/Pflegeeltern20.000 €Klasse II
Sonstige Personen (nicht verwandt)20.000 €Klasse III
💡 Wichtig — Eltern/Großeltern: Bei einer Schenkung an Eltern oder Großeltern gilt Steuerklasse II mit nur 20.000 € Freibetrag. Bei einer Erbschaft hingegen gilt für Eltern/Großeltern Steuerklasse I mit 100.000 € Freibetrag. Dieser Unterschied wird häufig übersehen.
💡 10-Jahres-Regel (§ 14 ErbStG): Jeder Freibetrag kann alle 10 Jahre erneut vollständig genutzt werden. Wer frühzeitig und in mehreren Schritten über 10-Jahres-Zeiträume verteilt schenkt, kann erhebliche Vermögenswerte komplett steuerfrei übertragen.
Steuersätze nach § 19 ErbStG — nach Steuerklasse
Steuerpfl. Erwerb bisKlasse IKlasse IIKlasse III
75.000 €7%15%30%
300.000 €11%20%30%
600.000 €15%25%30%
6.000.000 €19%30%30%
13.000.000 €23%35%50%
26.000.000 €27%40%50%
über 26.000.000 €30%43%50%
💡 Steuerklassen (§ 15 ErbStG):
Klasse I: Ehegatten, Kinder, Stiefkinder, Enkel, Eltern/Großeltern (bei Erbschaft)
Klasse II: Eltern/Großeltern (bei Schenkung), Geschwister, Nichten/Neffen, Schwiegerkinder, geschiedene Ehegatten
Klasse III: Alle übrigen Personen (z.B. Lebensgefährte ohne Ehe, entfernte Verwandte, Fremde)
💡 Wichtig: Der Steuersatz wird auf den gesamten steuerpflichtigen Erwerb angewendet (Stufentarif), nicht nur auf den Betrag über der jeweiligen Stufe. Eine Härtefallregelung (§ 19 Abs. 3 ErbStG) begrenzt die Mehrsteuer beim Überschreiten einer Wertgrenze auf maximal 3% bzw. 50% des übersteigenden Betrags — diese ist im Rechner nicht berücksichtigt.
Schenkung auf mehrere Personen aufteilen
Person / Beziehung
Betrag
Vorschenkung (10J)
💡 Strategie: Statt einer großen Schenkung an eine Person können mehrere Freibeträge (z.B. Ehegatte + 2 Kinder + Enkel) gleichzeitig genutzt werden — jeder hat seinen eigenen Freibetrag nach § 16 ErbStG.
Gesamtschenkung
Alle Personen
Steuer gesamt
Aufgeteilt
Steuer bei 1 Person
Zum Vergleich
Ersparnis
Durch Aufteilung
⚠️ Diese Berechnung vergleicht die Aufteilung mit der hypothetischen Variante, denselben Gesamtbetrag an eine einzelne Person (Steuerklasse I, Freibetrag 400.000 €) zu verschenken. Tatsächliche Ersparnis hängt von den individuellen Verhältnissen ab.
Schenkungssteuer Rechner · § 14-19 ErbStG · rechneneinfach.de
Keine Steuerberatung · rechneneinfach.de

Der Schenkungssteuer Rechner ermittelt in wenigen Schritten, wie hoch die Schenkungssteuer fur eine konkrete Schenkung ausfallt. Eingegeben werden der Wert der Schenkung, das Verwandtschaftsverhaltnis zwischen Schenker und Beschenktem sowie eventuelle Schulden oder Vorschenkungen der letzten zehn Jahre. Der Rechner berucksichtigt dabei den personlichen Freibetrag nach Paragraph 16 ErbStG, die zutreffende Steuerklasse nach Paragraph 15 ErbStG und den anwendbaren Steuersatz nach Paragraph 19 ErbStG. Die weiteren Reiter zeigen eine Ubersicht aller Freibetrage, die vollstandige Steuersatztabelle sowie ein Familien-Splitting, mit dem sich eine grosse Schenkung auf mehrere Personen aufteilen lasst, um mehrere Freibetrage gleichzeitig zu nutzen.

Wer schnell wissen will, wie hoch die Schenkungssteuer im eigenen Fall ist, kann mit dem Rechner oben in weniger als einer Minute ein konkretes Ergebnis erhalten, ohne die Berechnung von Hand durchfuhren zu mussen.

Wie hoch ist die Schenkungssteuer in Deutschland?

Wie hoch die Schenkungssteuer ausfallt, hangt von zwei Faktoren ab: dem Verwandtschaftsverhaltnis zwischen Schenker und Empfanger und der Hohe der Schenkung nach Abzug des personlichen Freibetrags. Eine Schenkung ist in Deutschland eine unentgeltliche Zuwendung unter Lebenden im Sinne von Paragraph 7 ErbStG. Besteuert wird nicht der gesamte Wert der Zuwendung, sondern nur der Betrag, der den personlichen Freibetrag ubersteigt. Liegt der Wert der Schenkung unterhalb des Freibetrags, ist die Schenkungssteuer null.

Beispiel zur Berechnung der Schenkungssteuer: Ein Kind erhalt von einem Elternteil 450.000 Euro. Der Freibetrag fur Kinder betragt 400.000 Euro. Der steuerpflichtige Erwerb betragt somit 50.000 Euro. In Steuerklasse I gilt fur diese Wertstufe ein Steuersatz von 7 Prozent, sodass eine Schenkungssteuer von 3.500 Euro anfallt. Wie hoch die Schenkungssteuer in einem konkreten Fall tatsachlich ausfallt, lasst sich mit dem Rechner oben direkt fur den eigenen Betrag und das eigene Verwandtschaftsverhaltnis ermitteln.

Freibetrage bei der Schenkungssteuer nach Verwandtschaftsgrad

Der personliche Freibetrag richtet sich nach Paragraph 16 ErbStG und hangt vom Verwandtschaftsverhaltnis ab. Je naher die Verwandtschaft, desto hoher der Freibetrag und desto gunstiger die Steuerklasse, und desto niedriger fallt am Ende die zu zahlende Schenkungssteuer aus.

VerwandtschaftsverhaltnisFreibetragSteuerklasse
Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner500.000 EuroI
Kind oder Stiefkind400.000 EuroI
Enkelkind, Eltern bereits verstorben400.000 EuroI
Enkelkind, Eltern leben noch200.000 EuroI
Eltern oder Grosseltern (bei Schenkung)20.000 EuroII
Geschwister, Nichte oder Neffe20.000 EuroII
Schwiegerkind, geschiedener Ehegatte20.000 EuroII
Nicht verwandte Personen20.000 EuroIII

Wichtig bei Eltern und Grosseltern: Bei einer Schenkung an Eltern oder Grosseltern gilt Steuerklasse II mit nur 20.000 Euro Freibetrag. Bei einer Erbschaft hingegen gilt fur dieselben Personen Steuerklasse I mit 100.000 Euro Freibetrag. Dieser Unterschied zwischen Schenkung und Erbschaft wird haufig ubersehen.

Schenkungssteuer bei Geschwistern, Neffen und nicht verwandten Personen: Wie hoch?

Wie hoch die Schenkungssteuer unter Geschwistern oder fur entferntere Verwandte ausfallt, uberrascht viele, da der Freibetrag in diesen Fallen mit nur 20.000 Euro deutlich niedriger liegt als bei Kindern oder Ehegatten. Geschwister, Nichten, Neffen und Schwiegerkinder fallen in Steuerklasse II mit Steuersatzen zwischen 15 und 43 Prozent. Wie hoch die Schenkungssteuer bei nicht verwandten Personen ist, zeigt sich in Steuerklasse III: Hier gilt ein Mindeststeuersatz von 30 Prozent, der ab 13 Millionen Euro auf 50 Prozent steigt.

Diese hohere Belastung fur entferntere Verwandte und Dritte ist einer der Hauptgrunde, warum bei grosseren Vermogensubertragungen fruhzeitige Planung sinnvoll ist. Wer wissen mochte, wie hoch die Schenkungssteuer im eigenen Verwandtschaftsverhaltnis konkret ausfallt, kann den Rechner oben mit dem jeweiligen Betrag direkt testen.

Die Zehnjahresfrist nach Paragraph 14 ErbStG

Eine der wichtigsten Regelungen bei der Berechnung der Schenkungssteuer ist die Zehnjahresfrist. Alle Schenkungen, die dieselbe Person von demselben Schenker innerhalb von zehn Jahren erhalt, werden nach Paragraph 14 ErbStG zusammengerechnet. Der personliche Freibetrag steht fur diesen Zeitraum nur einmal zur Verfugung.

Gleichzeitig bedeutet diese Regel auch, dass der Freibetrag nach Ablauf von zehn Jahren erneut vollstandig genutzt werden kann. Wer fruhzeitig beginnt und Vermogen in mehreren Schritten uber mehrere Zehnjahreszeitraume verteilt ubertragt, kann auf diese Weise erhebliche Betrage vollstandig steuerfrei weitergeben. Bei der Berechnung einer aktuellen Schenkung mussen daher fruhere Schenkungen derselben Person innerhalb der letzten zehn Jahre als Vorschenkung berucksichtigt werden, da sie den steuerpflichtigen Erwerb und damit die Hohe der Schenkungssteuer direkt beeinflussen.

Schenkungssteuer bei Immobilien und Grundstucken

Bei einer Immobilienschenkung wird nicht der Kaufpreis oder ein selbst geschatzter Wert zugrunde gelegt, sondern der vom Finanzamt ermittelte Grundbesitzwert. Dieser wird je nach Immobilienart nach dem Vergleichswertverfahren, dem Ertragswertverfahren oder dem Sachwertverfahren im Rahmen der sogenannten Bedarfsbewertung festgestellt. Dieser Wert kann erheblich vom Verkehrswert abweichen und ist massgeblich fur die Berechnung des steuerpflichtigen Erwerbs.

Eine Besonderheit bei Immobilienschenkungen ist die sogenannte Familienheim-Befreiung nach Paragraph 13 ErbStG: Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Schenkung einer selbst genutzten Immobilie an den Ehegatten vollstandig steuerfrei erfolgen, unabhangig vom Wert. Fur die Berechnung des reinen Geldwerts einer Schenkung, etwa nach Ermittlung des Grundbesitzwerts durch das Finanzamt, kann der Rechner oben verwendet werden, indem dieser Wert als Schenkungswert eingegeben wird.

Schenkung mit Niessbrauch oder Wohnrecht

Wird eine Immobilie verschenkt, behalt sich der Schenker aber ein lebenslanges Niessbrauchrecht oder Wohnrecht vor, mindert dieser Vorbehalt den steuerpflichtigen Wert der Schenkung. Der Wert des Niessbrauchs oder Wohnrechts wird als Kapitalwert berechnet, der sich aus dem Jahreswert der Nutzung und einem altersabhangigen Vervielfaltiger nach Paragraph 14 BewG ergibt. Je junger der Schenker und je hoher seine statistische Lebenserwartung, desto hoher fallt der Kapitalwert des vorbehaltenen Rechts aus und desto starker reduziert sich der steuerpflichtige Wert der Immobilienschenkung.

Auch bei einem zinslosen Darlehen zwischen Privatpersonen kann eine Schenkung in Form eines Zinsvorteils vorliegen, deren Wert sich aus der Differenz zum marktublichen Zins uber die Laufzeit ergibt. Diese Sonderfalle erfordern eine individuelle Bewertung und sind im Ergebnis des Rechners nicht automatisch enthalten.

Familien-Splitting: Eine Schenkung auf mehrere Personen aufteilen

Da jede Person ihren eigenen personlichen Freibetrag nach Paragraph 16 ErbStG hat, kann es steuerlich deutlich gunstiger sein, ein grosseres Vermogen nicht an eine einzige Person, sondern auf mehrere Angehorige zu verteilen. Eine Schenkung von 800.000 Euro an ein einzelnes Kind uberschreitet den Freibetrag von 400.000 Euro um 400.000 Euro und lost entsprechend Schenkungssteuer aus. Wird derselbe Betrag stattdessen zu gleichen Teilen an den Ehegatten und zwei Kinder verteilt, bleibt die Summe unter den jeweiligen Freibetragen und es fallt unter Umstanden gar keine Steuer an.

Das Familien-Splitting im Rechner zeigt diesen Vergleich konkret: Es berechnet die Gesamtsteuer bei Aufteilung auf mehrere Personen und stellt sie der hypothetischen Steuer gegenuber, die bei einer einzigen Schenkung in gleicher Hohe anfallen wurde.

Haufige Fragen zur Schenkungssteuer

Kinder und Stiefkinder haben einen Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil und Zehnjahreszeitraum. Erst der Betrag, der diesen Freibetrag ubersteigt, wird besteuert. In Steuerklasse I liegen die Steuersatze zwischen 7 Prozent fur steuerpflichtige Erwerbe bis 75.000 Euro und 30 Prozent fur Betrage uber 26 Millionen Euro.

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben den hochsten Freibetrag von 500.000 Euro pro Zehnjahreszeitraum. Zusatzlich kann bei einer Immobilie, die als gemeinsamer Wohnsitz genutzt wird, die Familienheim-Befreiung greifen, sodass die Schenkung vollstandig steuerfrei bleibt, unabhangig vom Wert der Immobilie.

Nicht verwandte Personen fallen in Steuerklasse III mit einem Freibetrag von nur 20.000 Euro und einem Mindeststeuersatz von 30 Prozent ab dem ersten Euro uber dem Freibetrag. Dieser Satz steigt bei sehr hohen Betragen auf 50 Prozent. Dies ist die hochste steuerliche Belastung aller Verwandtschaftsverhaltnisse.

Grundsatzlich ist der Beschenkte zur Zahlung der Schenkungssteuer verpflichtet, da die Steuer auf die Bereicherung des Empfangers erhoben wird. Der Schenker haftet jedoch nachrangig fur die Steuer, etwa wenn der Beschenkte zahlungsunfahig ist. Beide Parteien sind zudem verpflichtet, die Schenkung innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis dem zustandigen Finanzamt anzuzeigen, sofern sie nicht notariell beurkundet wurde.

Ja. Der personliche Freibetrag nach Paragraph 16 ErbStG steht alle zehn Jahre erneut in voller Hohe zur Verfugung. Schenkungen, die mehr als zehn Jahre zuruckliegen, werden bei der Berechnung einer aktuellen Schenkung nicht mehr berucksichtigt. Wer fruhzeitig in mehreren Schritten uber mehrere Zehnjahreszeitraume schenkt, kann den Freibetrag entsprechend oft nutzen und die Schenkungssteuer insgesamt deutlich reduzieren.

Fur die Ubertragung von Betriebsvermogen, Anteilen an Personengesellschaften oder GmbH-Anteilen sehen die Paragraphen 13a und 13b ErbStG besondere Verschonungsregelungen vor, die unter bestimmten Voraussetzungen einen erheblichen Teil des Werts von der Schenkungssteuer befreien konnen. Diese Regelungen sind an Bedingungen wie Behaltefristen und Lohnsummen gebunden und erfordern eine individuelle Prufung, die uber eine allgemeine Berechnung hinausgeht.

Fazit zum Schenkungssteuer Rechner

Der Schenkungssteuer Rechner zeigt auf Basis von Schenkungswert, Verwandtschaftsverhaltnis und Vorschenkungen direkt, wie hoch die Schenkungssteuer ausfallt. Massgeblich sind dabei der personliche Freibetrag, die zutreffende Steuerklasse und etwaige Vorschenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre. Sonderfalle wie Immobilien mit Niessbrauch, Betriebsvermogen oder die Familienheim-Befreiung erfordern haufig eine zusatzliche individuelle Bewertung. Die hier ermittelten Werte ersetzen keine steuerliche Beratung und dienen ausschliesslich der ersten Orientierung.