📋 Bürgergeld Rechner 2025 / 2026
Bürgergeld Anspruch kostenlos & anonym berechnen — aktuell, schnell, transparent
✓ Regelsätze 2026 ✓ Mehrbedarf ✓ Freibetragsrechner ✓ Kostenlos💼 Bürgergeld Freibetragsrechner — Was darf ich hinzuverdienen?
Wer beim Bürgergeld-Bezug arbeitet, behält einen Teil seines Einkommens anrechnungsfrei. Der Freibetrag berechnet sich nach dem Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit — ohne Kindergeld, Renten oder sonstige Einkünfte.
📊 Regelsätze 2026 unverändert seit 2024
Die Bürgergeld Regelsätze wurden zum 1. Januar 2026 nicht erhöht und gelten unverändert seit dem 1. Januar 2024. Die folgende Übersicht zeigt alle Regelbedarfsstufen nach § 20 SGB II.
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Mit dem kostenlosen Bürgergeld Rechner auf rechneneinfach.de berechnen Sie in wenigen Schritten Ihren voraussichtlichen Anspruch auf Grundsicherung — anonym, ohne Anmeldung und mit den aktuellen Regelsätzen 2025 und 2026. Ob alleinstehend, als Paar in einer Bedarfsgemeinschaft, mit Kindern oder als Aufstocker mit Minijob: Der Bürgergeld Rechner berücksichtigt Ihren Regelbedarf, die Kosten der Unterkunft (KdU), alle Mehrbedarfe sowie die gesetzlichen Einkommensfreibeträge nach § 11b SGB II.
Der Bürgergeld Rechner 2025 gilt unverändert auch für 2026 — die Regelsätze wurden zum 1. Januar 2026 nicht erhöht und bleiben auf dem Stand von Januar 2024. Zusätzlich enthält unser Tool einen integrierten Freibetragsrechner, mit dem Sie berechnen können, wie viel Sie neben dem Bürgergeld dazuverdienen dürfen, ohne den vollen Betrag zu verlieren.
Wie funktioniert der Bürgergeld Rechner?
Der Bürgergeld Rechner arbeitet nach der offiziellen Berechnungsformel des Sozialgesetzbuchs II (SGB II). Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:
Bürgergeld Anspruch berechnen — Die Formel:
Anspruch = (Regelbedarf + Mehrbedarf + KdU) − anrechenbares Einkommen
Der Regelbedarf richtet sich nach Ihrer Haushalts- und Lebenssituation (Regelbedarfsstufe 1–6). Die Kosten der Unterkunft (Warmmiete + Heizkosten) werden vom Jobcenter übernommen, sofern sie angemessen sind. Vom eigenen Einkommen werden Freibeträge abgezogen — was übrig bleibt, mindert den Bürgergeld-Anspruch.
Bürgergeld Regelsätze 2025 und 2026
Die Regelbedarfe für das Bürgergeld 2025 gelten unverändert auch für 2026. Eine alleinstehende Person erhält 563 Euro monatlich. Paare in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten je 506 Euro (zusammen 1.012 Euro). Kinder erhalten je nach Alter zwischen 318 Euro (0–5 Jahre) und 390 Euro (14–17 Jahre).
Bürgergeld Regelsatz 2026 — Alle Regelbedarfsstufen
- Stufe 1 — 563 €: Alleinstehende, Alleinerziehende mit eigenem Haushalt
- Stufe 2 — 506 €: Partner in einer Bedarfsgemeinschaft (je Person)
- Stufe 3 — 451 €: Unter 25-Jährige im elterlichen Haushalt
- Stufe 4 — 471 €: Minderjährige Partner, unter 25-Jährige ohne Jobcenter-Erlaubnis
- Stufe 5 — 390 €: Kinder 14 bis 17 Jahre
- Stufe 6 — 357 €: Kinder 6 bis 13 Jahre
- Stufe 6 — 318 €: Kinder 0 bis 5 Jahre
Zusätzlich erhalten alle Kinder in den Regelbedarfsstufen 4–6 einen Kindersofortzuschlag von 25 Euro monatlich. Dieser wird direkt vom Jobcenter ausgezahlt und muss nicht gesondert beantragt werden.
Bürgergeld berechnen bei Aufstockung — Hinzuverdienst und Freibeträge
Wer neben dem Bürgergeld arbeitet — als sogenannter Aufstocker — behält einen Teil seines Einkommens anrechnungsfrei. Diesen Betrag berechnet unser integrierter Freibetragsrechner automatisch. Die gesetzlichen Freibeträge beim Bürgergeld (§ 11b SGB II) sind stufenweise aufgebaut:
- Erste 100 Euro Bruttoeinkommen: vollständig anrechnungsfrei (Grundfreibetrag)
- Einkommen zwischen 100 und 520 Euro: 20 % bleiben anrechnungsfrei
- Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro: 10 % bleiben anrechnungsfrei
- Einkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro (mit minderjährigen Kindern): 10 % anrechnungsfrei
Beim Bürgergeld Minijob Rechner: Wer einen Minijob (bis 556 €) hat, profitiert vom Grundfreibetrag von 100 € plus 20 % auf den darüberliegenden Anteil. Bei einem Minijob von 556 Euro beträgt der Freibetrag rund 191 Euro. Das bedeutet: Rund 365 Euro werden auf das Bürgergeld angerechnet. Nutzen Sie hierfür unseren Minijob-Rechner.
Bürgergeld dazuverdienen — Teilzeit und Selbständigkeit
Auch Teilzeitjobs und selbständige Tätigkeiten sind beim Bürgergeld möglich. Der Freibetrag gilt für Einkommen aus Erwerbstätigkeit — unabhängig davon, ob es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Selbständigkeit handelt. Bei Ehrenamt und Übungsleiter-Tätigkeit gilt die Übungsleiterpauschale von 250 Euro monatlich als anrechnungsfrei. Für Teilzeitbeschäftigte empfiehlt sich auch der Midijob-Rechner auf rechneneinfach.de.
Bürgergeld Rechner für die Bedarfsgemeinschaft
In einer Bedarfsgemeinschaft leben alle Personen zusammen in einem Haushalt und wirtschaften gemeinsam. Das Einkommen aller Mitglieder wird bei der Bedarfsberechnung zusammengefasst und dem gemeinsamen Bedarf gegenübergestellt. Zur Bedarfsgemeinschaft gehören typischerweise: Ehepartner oder Lebenspartner, Kinder unter 25 Jahren sowie deren Partner.
Unser Bürgergeld Bedarfsgemeinschaft Rechner (Tab 1) berücksichtigt Partner-Einkommen, Kinder in verschiedenen Altersstufen sowie das Kindergeld als anrechenbares Einkommen des Kindes. Für Ehepaare gilt: Beide Partner erhalten jeweils die Regelbedarfsstufe 2 (506 €) — zusammen also 1.012 Euro, zuzüglich Kosten der Unterkunft und etwaiger Mehrbedarfe.
Bürgergeld Einkommen Partner Rechner
Verdient ein Partner in der Bedarfsgemeinschaft, wird sein Nettoeinkommen nach Abzug der Freibeträge auf den Gesamtbedarf angerechnet. Unser Bürgergeld Rechner berechnet dies automatisch: Tragen Sie das Bruttoeinkommen des Partners im Feld „Einkommen Partner“ ein — der Rechner ermittelt den anrechnungsfreien Anteil und zeigt Ihren tatsächlichen Bürgergeld-Anspruch. Für die genaue Nettoberechnung nutzen Sie ergänzend den Brutto-Netto-Rechner.
Mehrbedarfe beim Bürgergeld — Wer bekommt mehr?
Neben dem Regelbedarf gibt es gesetzliche Mehrbedarfe, die den monatlichen Bürgergeld-Anspruch erhöhen. Diese werden als prozentualer Zuschlag auf den Regelsatz berechnet:
- Alleinerziehende erhalten je nach Kinderzahl einen Mehrbedarf von 12 % (1 Kind unter 7 Jahren oder 1–2 Kinder unter 16 Jahren), 24 % (2–3 Kinder) oder 36 % (4 und mehr Kinder)
- Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche erhalten 17 % Mehrbedarf
- Menschen mit Behinderung (Merkzeichen G oder Leistungen zur Teilhabe) erhalten 35 % Mehrbedarf
- Dezentrale Warmwassererzeugung (eigener Boiler/Durchlauferhitzer): 2,3 % Mehrbedarf
Der Bürgergeld Alleinerziehend Rechner im Tool (Tab 1) aktiviert den entsprechenden Mehrbedarf automatisch per Toggle — abhängig von der Anzahl der Kinder in Ihrer Bedarfsgemeinschaft.
Bürgergeld Aufstockung Rechner — Wann lohnt sich Arbeit?
Der Bürgergeld Aufstockung Rechner zeigt Ihnen, ob und wie viel Bürgergeld Sie trotz Erwerbstätigkeit erhalten. Als Aufstocker beziehen Sie Bürgergeld zusätzlich zu einem zu geringen Erwerbseinkommen. Das ist legal und sogar erwünscht — das Jobcenter unterstützt die Aufnahme von Arbeit aktiv.
Wichtig: Die Aufstockung wird durch das Jobcenter geprüft. Der Bürgergeld Rechner auf rechneneinfach.de liefert Ihnen eine fundierte Orientierung, bevor Sie den Antrag stellen.
Kosten der Unterkunft (KdU) — Was übernimmt das Jobcenter?
Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Kosten der Unterkunft — also Kaltmiete plus kalte Nebenkosten sowie Heizkosten — sofern diese als angemessen gelten. Was als angemessen gilt, richtet sich nach der Größe der Bedarfsgemeinschaft und dem lokalen Mietniveau. In Großstädten wie München, Hamburg oder Berlin liegen die Obergrenzen erheblich höher als in ländlichen Regionen.
Ist die Miete zu hoch, fordert das Jobcenter zur Kostensenkung auf — durch Umzug oder Untervermietung. In unserem Bürgergeld Rechner geben Sie Warmmiete und Heizkosten separat ein. Haben Sie eine Zentralheizung, tragen Sie die Gesamtwarmmiete im ersten Feld ein und lassen das Heizkosten-Feld auf 0. Für Fragen rund um Miete und Wohnkosten lesen Sie auch unseren Indexmiete-Rechner.
Bürgergeld Rechner 2026 — Was hat sich geändert?
Zum 1. Januar 2026 wurden die Bürgergeld Regelsätze nicht erhöht. Sie bleiben auf dem Stand vom 1. Januar 2024 — einem der seltenen Fälle, in denen die Anpassung ausblieb. Einzig das Kindergeld wurde zum 1. Januar 2026 um 4 Euro auf 255 Euro monatlich erhöht. Da Kindergeld beim Bürgergeld als Einkommen des Kindes gilt, mindert es den Bürgergeld-Anspruch des Kindes entsprechend — für viele Familien führt die Erhöhung daher rechnerisch zu keinem höheren Auszahlungsbetrag.
Bürgergeld oder andere Leistungen — Was ist vorrangig?
Bürgergeld ist eine nachrangige Sozialleistung. Das bedeutet: Andere Leistungen müssen zuerst beantragt und ausgeschöpft werden, bevor Bürgergeld gewährt wird. Prüfen Sie daher immer zuerst diese vorrangigen Leistungen:
- Arbeitslosengeld I (ALG I) — vorrangig, wenn Sie in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren
- Kinderzuschlag — für Familien, die nur wegen der Kinderkosten nicht ausreichend Einkommen haben (bis zu 292 € je Kind)
- Wohngeld — staatlicher Mietzuschuss für Geringverdiener, die kein Bürgergeld beziehen
- Elterngeld — kann neben Bürgergeld bezogen werden, wird aber teilweise angerechnet
- Krankengeld — bei längerer Arbeitsunfähigkeit statt Bürgergeld prüfen
Häufige Fragen zum Bürgergeld Rechner
Fazit
Der Bürgergeld Rechner auf rechneneinfach.de ist das umfassendste kostenlose Tool zur Berechnung des Bürgergeld-Anspruchs im deutschen Internet. Er berücksichtigt alle relevanten Faktoren: Regelbedarfsstufen 1–6, Kosten der Unterkunft, alle gesetzlichen Mehrbedarfe nach § 21 SGB II sowie die gestaffelten Einkommensfreibeträge nach § 11b SGB II — inklusive des erhöhten Freibetrags für Familien mit Kindern bis 1.200 Euro.
Ob Sie als Alleinstehender Ihren Anspruch prüfen möchten, als Familie mit Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft, als Aufstocker mit Minijob oder Teilzeitjob oder als Alleinerziehende mit Mehrbedarf — der Bürgergeld Rechner liefert in Sekunden eine transparente, nachvollziehbare Schätzung Ihres voraussichtlichen Anspruchs. Der integrierte Freibetragsrechner zeigt zusätzlich, wie viel Sie neben dem Bürgergeld verdienen dürfen, ohne den vollen Betrag zu verlieren.
Bitte beachten Sie: Der Bürgergeld Rechner dient der unverbindlichen Orientierung. Den tatsächlichen Anspruch prüft das zuständige Jobcenter individuell auf Basis Ihrer vollständigen Unterlagen. Stellen Sie Ihren Antrag möglichst frühzeitig — er gilt rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.
